Zwölfaxing: Familienfehde endete mit Freispruch
Bereits zum zweiten Mal musste sich der österreichische Staatsbürger Darko V. im Landesgericht Korneuburg einfinden, weil er gegen seine heute 20-j. Lebensgefährtin fortgesetzt Gewalt ausgeübt und ihrem Onkel verheißen haben soll, er werde ihm den Hals abschneiden. Die Verurteilung des Mannes hielt einer Überprüfung durch das Oberlandesgericht Wien nicht stand. Dieses hob das Ersturteil auf, weshalb die Strafsache erneut verhandelt werden musste.
Verleumdung im Spiel
Die Karten waren aber völlig neu gemischt, weil die Lebensgefährtin wegen ihrer früheren belastenden Aussage inzwischen wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilt worden war.
"Bei dieser Sachlage kann ich Sie nur freisprechen" führte Richter Hohenecker zur Begründung des Freispruches aus. Rechtskräftig!
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