Wirt bezog seinen Strom gratis
Mit einem sogenannten Bypass umging er den Stromzähler der EVN
GRAMATNEUSIEDL. (mr)Nach der Anzeige der EVN soll der wegen Entziehung von Energie und gewerbsmäßigem Betrugs angeklagte Gastronom zwischen Ende 2007 und Mitte 2011 durch Manipulationen an der elektrischen Anlage rund 37.000 Euro zu wenig für den im Betrieb und im angeschlossenen Privathaus verbrauchten Strom bezahlt haben.
„Bypass“ installiert
Der Angeklagte gab zu, von einem polnischen Elektromonteur bei der Überholung der Stromleitungen vor dem Stromzähler des Lokals eine Abzweigung installiert haben zu lassen, wodurch ein Teil der benötigten Energie nicht gemessen wurde. Außerdem ermöglichte eine Manipulation am Rundsteuergerät, dass der billigere Nachtstrom nicht nur zwischen 22 und 6 Uhr, sondern auch tagsüber bezogen werden konnte.
„Damma Strom sparen“
Mit diesen Worten soll, so der Angeklagte, der Monteur die Manipulationen vorgeschlagen und sie dann auch mit seinem Wissen in die Tat umgesetzt haben. „Von Strom sparen kann keine Rede sein“, fiel ihm die Korneuburger Richterin Karin Santa ins Wort, „mangels Messung bestand zum Sparen keinerlei Veranlassung. Das einzige, was Sie sich erspart haben, war die Bezahlung der tatsächlichen Stromkosten; und zwar zum Nachteil der EVN bzw. der zahlenden Kunden“.
Das Urteil
Der bislang gerichtlich nicht vorbestrafte Gastronom wurde zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollzug für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung ausgesetzt wurde. Rechtskräftig!
Erfrischendes Detail: Die Sache ist durch eine anonyme Anzeige aufgeflogen, vermutlich des polnischen Monteurs, der bis heute auf seine Bezahlung wartet.
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