Waffe sichergestellt
Cobra-Einsatz in Zwölfaxing endete glimpflich
Gestern Mittag ereignete sich in Zwölfaxing (Bezirk Bruck an der Leitha) ein dramatischer Einsatz der Spezialeinheit Cobra, bei dem alles auf eine heikle Situation hindeutete: Eine Person in einem Wohnhaus drohte mit möglicher Selbstgefährdung, und es bestand der Verdacht auf eine Schusswaffe. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich zog daher umgehend die Elitekräfte hinzu.
ZWÖLFAXING. Gegen Mittag erfolgte der Zugriff der Cobra-Beamten in Zwölfaxing.
"Die Einsatzkräfte konnten die Person in einer ruhigen und kontrollierten Aktion sichern.",
wie der Pressesprecher der LPD NÖ, Raimund Schwaigerlehner, telefonisch bestätigte.
"Der Zugriff verlief völlig reibungslos, ohne jegliche Verletzungen oder Beschädigungen am Einsatzort."
Waffe im Haus entdeckt
Im Zuge der Durchsuchung fanden die Polizisten tatsächlich eine Waffe im Wohnhaus der Person. Die Waffe wurde umgehend sichergestellt und ein Waffenverbot verhängt. Ferner wird die Person nun nach dem Waffengesetz angezeigt.
Da eine akute Gefährdung für die betroffene Person selbst bestand, wurde diese nach dem Unterbringungsgesetz (UBG) in eine Landesklinik eingeliefert, wo sie ärztlich betreut werden kann. Die Polizei betonte, dass zu keiner Zeit eine Gefahr für die Umgebung bestand – die rasche und präzise Reaktion der Einsatzkräfte konnte die Lage vor Ort zügig entschärfen.
Dank der professionellen und besonnenen Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Cobra-Einheit wurde der Einsatz ohne Eskalation beendet.
Das Unterbringungsgesetz
Das UBG steht in der polizeilichen Fachsprache für das Unterbringungsgesetz. Es regelt in Österreich die Unterbringung von Personen mit psychischen Erkrankungen, wenn diese sich selbst oder andere gefährden könnten. Wenn die Polizei oder andere Behörden annehmen, dass eine Person aufgrund ihres psychischen Zustands eine unmittelbare Gefahr für sich selbst oder für andere darstellt, können sie eine sogenannte Unterbringung nach dem UBG anordnen.
In der Praxis bedeutet dies, dass die betroffene Person in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden kann, um dort medizinisch betreut und vor sich selbst oder anderen geschützt zu werden. Der Prozess folgt dabei strikten gesetzlichen Auflagen, und die Entscheidung zur Unterbringung wird meist von medizinischen Fachkräften überprüft und bestätigt.
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