B9: Polizei jagte irren Pkw-Lenker
Prozess in Korneuburg über Verfolgungsjagd der Sonderklasse: Polizist auf Motorrad verfolgte Pkw über 50 km.
Es war am 31. Juli um sechs Uhr morgens, als ein 50-j. Oberst der Wiener Polizei gemeinsam mit seiner Frau auf seiner privaten BMW 1000 von Wiener Neudorf zu seiner Dienststelle in die Rossauerkaserne fuhr. In Biedermanndsorf fuhr unmittelbar vor ihm ein oranger VW-Polo bei rot über eine Kreuzung. Der Polizist fuhr dem VW nach und stellte fest, dass dessen Lenker auch das Rotlicht der nächsten Kreuzung missachtete.
Uniformierte Polizei alarmiert
Während die Gattin des Obersts die örtlichen Polizisten per Handy informierte hob eine Verfolgungsjagd an, die über Achau, Maria-Lanzendorf, Schwechat, Fischamend, Maria Ellend bis zum Kreisverkehr vor Hainburg führte, von dem die Bernsteinstraße Richtung Donaubrücke abzweigt.
Horrorszenen am Morgen
Der verfolgende Oberst, seine Frau und andere Verkehrsteilnehmer erlebten richtige Horrorszenen. Der Lenker des VW-Polo, wie sich später herausstellte ein 52-j. Steirer, überholte ohne Rücksicht auf Verluste, durchfuhr Kreisverkehre in der falschen Richtung und drängte überholte sowie entgegenkommende Fahrzeuge brutal ab. Wegen der rücksichtslosen Fahrweise mussten Streifenwagen die Verfolgung aufgeben, um nicht selbst zur Gefahr für andere zu werden.
Nur der Oberst schaffte es mit dem starken und wendigen Motorrad dranzubleiben. Er schilderte von einer im Aufbau begriffenen Straßensperre bei Regelsbrunn, wo der Steirer beinahe einen Streifenwagen samt Besatzung gerammt hätte.
Eine Straßensperre vor dem Kreisverkehr auf der B9, von dem die B49 Richtung Donaubrücke abzweigt, wurde dem Polo-Lenker zum Verhängnis. Er versuchte die Sperre zu durchbrechen und verursachte eine Massenkarambolage, bei dem er und eine Lenkerin im Gegenverkehr schwer verletzt wurden - die Frau erlitt u.a. Brüche von Brust- und Lendenwirbel.
Einweisung beantragt
Da der Mann infolge einer wahnhaften Störung zur Tatzeit zurechnungsunfähig war, hatte Staatsanwalt Thomas Ernst die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
Da sich sein Zustandsbild nach einer mehrmonatigen stationären Behandlung deutlich gebessert hatte, sprach der Senat die Einweisung bloß bedingt aus, erteilte jedoch zahlreiche Weisungen.
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