Die Fließgeschwindigkeit wird's richten

Wie hier an der Donau wurde auch entlang des Inns der Schlamm nach dem Hochwasser wieder in den Fluss gekippt. | Foto: FF Aschach
  • Wie hier an der Donau wurde auch entlang des Inns der Schlamm nach dem Hochwasser wieder in den Fluss gekippt.
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SCHÄRDING (mh). Nach dem verheerenden Hochwasser Anfang Juni fragen sich nach wie vor viele Bürger – und nicht nur in Schärding –, weshalb der ganze Flussschlamm in den Inn zurückgekippt wurde. Zu vermuten ist, dass der Wasserpegel dadurch bei der nächsten Flut höher sein wird. Das bestreiten allerdings sowohl das Wasserwirtschaftsamt in Braunau als auch das in Passau. „Durch die hohe Fließgeschwindigkeit wird der Schlamm sehr schnell weggespült“, so die einhellige Aussage beider Behörden. Den betroffenen Anwohnern bleibt nur das Zittern vor der nächsten Überschwemmung. Denn in Schärding soll zwar im September am Hochwasserschutz weitergebaut werden, die mobilen Elemente bleiben aber in der Höhe unverändert. „Die können aus statischen Gründen nicht höher sein, sonst würden sie einer Überflutung durch den Wasserdruck ohnehin nicht standhalten“, so Reinhard Schaufler von der Direktion Wasserwirtschaft in Braunau.
Über ein neues Konzept wird nicht nachgedacht. „Wir sind eine Touristenstadt, wenn wir eine höhere Mauer an der Innlände bauen, ist das nicht schön fürs Stadtbild“, heißt es seitens des Schärdinger Rathauses. Und was ist mit der einheimischen Bevölkerung, die sich mit „ihrem Fluss“ auseinandersetzen muss, fragt sich nicht nur so mancher Hotelier. Denn die Anrainer kämpfen weiterhin mit den Schäden. Und zwar allein, weil sie von den Versicherungen entweder gar nicht angenommen wurden – weil hochwassergefährdetes Gebiet – oder weil sie schlecht beraten waren. Durch Flutwellen verursachter Glasbruch beispielsweise wird von mancher Versicherung nicht bezahlt. Ist bei Vertragsabschluss aber keiner Erwähnung wert.
Positiv sehen einige Hochwasser-Geschädigte die finanzielle Unterstützung durchs Land OÖ, die schnell, unbürokratisch und hilfsbereit – auch durch Besichtigungen vor Ort – vor sich geht. Die Betroffenen haben ein Jahr Zeit, die Schäden durch Rechnungen nachzuweisen. Sie können mit einer Unterstützung von 20 bis 50 Prozent rechnen.


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