Krankenhaus Ried: Spezialambulanzen reduziert

- Andreas Kampfl, Abteilungsleiter der Neurologie am Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried.
- Foto: KH BHS Ried/Jungwirth
- hochgeladen von Katrin Stockhammer
Hier geht's zu den neusten Entwicklungen in Sachen Neurologische Spezialambulanzen am Krankenhaus Ried.
RIED. "Die Umstellung der Ärzte-Arbeitszeit ist auch für das Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried eine schwierige Situation, obwohl alle ärztlichen Dienstposten besetzt sind", stellt der Ärztliche Leiter des Rieder Schwerpunktkrankenhauses, Friedrich Renner, bedauernd fest. Seit 1. Jänner gibt es am Krankenhaus Ried geänderte Dienstpläne für das ärztliche Personal. Die Abteilungen haben sich auf die neue maximale Arbeitszeit von 48 Stunden ausgerichtet. Als Folge dieser geänderten Rahmenbedingungen müssten Patienten mit längeren Wartezeiten im ambulanten Bereich rechnen, das Angebot an Spezialambulanzen musste reduziert werden.
So werden in der Neurologischen Ambulanz derzeit nur Akutfälle behandelt. Termine für Spezialambulanzen – das sind Kontroll-Termine für Patienten mit Multipler Sklerose, Parkinson, Gedächtnisstörungen, Epilepsie und Schlaganfall – können seit 1. Jänner 2015 nicht mehr angeboten werden, da die zur Verfügung stehenden Fachärzte für den Akutbereich benötigt werden. Die Patienten werden an den niedergelassenen Bereich verwiesen. "Im Akutbereich ist die Behandlung ohne Einschränkungen sichergestellt", so der Leiter der Neurologischen Abteilung Andreas Kampfl.
OÖGKK: Patienten nicht verunsichern
Irritation ruft das Vorgehen des Rieder Spitals, via Medien die Schließung mehrerer Ambulanzen bekanntzugeben, bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) hervor: "Die Qualität der Versorgung unserer Versicherten muss im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen. Die neurologischen Spezialambulanzen wurden aus medizinisch-fachlichen Gründen eingerichtet, sie haben durch Verträge, Gesetz und Spitalsplan einen klaren Versorgungsauftrag und sie werden aus Versicherungsbeiträgen über die Ambulanzfinanzierung bezahlt", so OÖGKK-Obmann Albert Maringer. Ein Zusammenhang mit den laufenden Gehaltsverhandlungen zwischen Spitalsärzten und dem Land drängt sich der OÖGKK geradezu auf.
Arbeitszeitgesetz einhalten
Dem wiederum kontert Ärztekammerpräsident Peter Niedermoser: „In erster Linie haben die Spitäler den Auftrag, medizinische Notfälle zu versorgen oder hochspezialisierte Leistungen zu erbringen, die nicht im niedergelassenen Bereich erbracht werden können. Die dafür notwendigen Strukturen sind von der Politik sicherzustellen, nicht von den Ärzten.“ Durch das Inkrafttreten des neuen Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes am 1. Jänner komme es nun unweigerlich zu Engpässen, die gelöst werden müssen. Es gehe um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, nicht um einen Gehaltsstreit.


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