Änderung im kleinen Grenzverkehr
Keine Einkäufe in Bayern mehr möglich

- Ab 9. Dezember gelten Einschränkungen im kleinen Grenzverkehr. Einkaufen in Bayern ist dann nicht mehr möglich!
- Foto: Doms
- hochgeladen von Bernadette Wiesbauer
BEZIRK RIED. Bayern ruft ab 9. Dezember erneut den Katastrophenfall aus und schärft bei den Einreiseregeln deutlich nach. Das bringt auch Einschränkungen im kleinen Grenzverkehr mit sich.
Grundsätzlich sollen die Grenzen sollen weiter offen bleiben. Die Gründe für einen "kleinen Grenzverkehr" werden aber eingeschränkt. Einkaufen oder Tanken im Nachbarland sind dann nicht mehr erlaubt. Wer trotzdem auch für einen Zeitraum unter 24 Stunden nach Deutschland einreist, muss einen frischen negativer Corona-Test vorlegen können. Andernfalls drohen Quarantäneauflage. Für Pendler sollen Grenzübertritte jedoch weiterhin möglich sein, auch ohne negatives Testergebnis und ohne Quarantäne-Pflicht. Gleiches gilt für Besuche von Verwandten ersten Grades sowie von Großeltern. Die Maßnahmen sollen ab Mittwoch 0 Uhr gelten und bis 5. Jänner andauern. Nähere Details auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
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