Neues Gesetz ab 1. Mai
Handyverbot in Schulen – in Ried nichts Neues

- Das Smartphone in der Schule ist ab 1. Mai in den Unterstufen Geschichte.
- Foto: PantherMedia/MonkeyBusiness
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Ab dem 1. Mai tritt ein Gesetz in Kraft, das Smartphones in Pflichtschulen verbietet. MeinBezirk hat nachgefragt, was regionale Schulleiter von dieser Maßnahme halten.
BEZIRK RIED. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) verkündete Ende März eines der ersten Gesetze der schwarz-rot-pinken Koalition: Mit 1. Mai werden Volks-, Mittel- und Sonderschulen sowie AHS-Unterstufen zu "handyfreien Zonen". Der Nationalratsabgeordnete und ehemalige Lehrer Manfred Hofinger (ÖVP) nannte diese Entscheidung "mutig und richtig". Das Smartphone sei im Unterricht ein „Konzentrationskiller“, so der Lambrechtner: "Die Schule soll ein Ort des Lernens und der sozialen Interaktion sein. Wichtig ist, dass die Schüler miteinander reden und dadurch das Miteinander fördern." Digitale Geräte sollen dem Gesetz nach aber weiterhin für Unterrichtszwecke zur Verfügung stehen. "Die Entscheidung liegt letztlich bei den Bildungsanstalten selbst. Damit behalten wir deren Autonomie bei", sagt Hofinger.

- Manfred Hofinger ist ÖVP-Nationalrat und selbst ehemaliger Lehrer.
- Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
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"Verbindliche Konsequenzen" gewünscht
Die ganz großen Veränderungen bringt diese Maßnahme in den betroffenen Bildungseinrichtungen des Bezirks allerdings nicht. An der technischen Mittelschule Ried (MS 2) ist ein Handyverbot seit einigen Jahren in der Hausordnung verankert, erklärt Direktorin Maria Perndorfer. "Smartphones müssen im Spind beziehungsweise in einem versperrten Schrank in der Klasse aufbewahrt werden. Bei Verstößen nehmen unsere Kollegen das Handy ab. Das Gerät kann danach von den Eltern abgeholt werden", sagt die Pädagogin. Die Lehrkräfte bewerten die Gesetzesnovelle positiv, aber: "Wir wünschen uns mehr Unterstützung und verbindliche Konsequenzen, wenn das Verbot nicht eingehalten wird."

- Maria Perndorfer ist Direktorin der Mittelschule Ried 2.
- Foto: Perndorfer
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Ähnlich ist die Situation in Geinberg. Auch wenn die "digiTNMS" das Wort "digital" im Namen trägt, ist das Mobiltelefon im Gebäude tabu. "Dafür brauchen wir in Geinberg keine Verordnung. Diese Regel gibt es an unserer Schule schon lange. Da die Klassen mit Notebooks ausgerüstet sind, ist das Handy eigentlich nie Teil des Unterrichts", erklärt Schulleiter Martin Bruckbauer. Mit sogenannten „Smartwatches“ am Arm gibt es laut dem Direktor ebenso wenig Probleme.

- Martin Bruckbauer ist Direktor der Mittelschule Geinberg.
- Foto: BOMB
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Wer bekommt das Handy zurück?
Mehr Klarheit durch das Gesetz erhofft sich Maria Hörmandinger. Laut der Direktorin der Mittelschule Taiskirchen gibt es bei der Aufbewahrung der abgenommenen Handys eine rechtliche Grauzone: "Laut aktueller Vorgabe müssten die Smartphones eigentlich nach Unterrichtsende wieder an die Schüler zurückgegeben werden." In Taiskirchen müssen die Handys ebenfalls ausgeschaltet im Spind bleiben. Bei Verstößen wird das Gerät den Kindern abgenommen. Abholen können es nur die Erziehungsberechtigten. Smartwatches sind im Flug- oder Theatermodus erlaubt.

- Maria Hörmandinger ist Direktorin der Mittelschule Taiskirchen.
- Foto: Gemeinde Taiskirchen
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Teil des Lehrplans
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Schulen dem technischen Fortschritt keine Beachtung schenken. Seit 2022/23 gibt es das Fach "digitale Grundbildung". "In diesem Unterricht lernen die Schüler, wie sie richtig recherchieren und sich mit kritischen Online-Inhalten auseinandersetzen", erklärt Hörmandinger. Gleichzeitig nehmen die Bildungseinrichtungen wichtige Themen wie Cybermobbing, problematischen Spielkonsum und riskante Onlinekontakte sehr ernst. Zum Beispiel findet an Österreichs Schulen jedes Jahr im Februar der "Safer Internet Day" statt.





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