Traurige Realität
"Diskriminierung ist in Österreich per Gesetz erlaubt"
Das Bundes-Gleichstellungsgesetz besagt, keiner darf aufgrund von Religion, Hautfarbe, Beeinträchtigung, Alter oder Sexualität diskriminiert werden. Das gilt allerdings nur für die Arbeitswelt – im privaten Bereich sind Alter und sexuelle Orientierung ausgelassen. Eine Ergänzung des Gesetzes würde laut Klaus Horvat-Unterdorfer nur Minuten dauern: "Es scheitert aber am Willen der Bundes-ÖVP."
SALZBURG. Salzburg feiert einen traurigen Abschluss für den Pride-Month. In eben dem Monat, in dem die LGBTQI-Community besonders gefeiert werden sollte, erschüttert ein Fall die gesamte Gemeinschaft. "Einer transsexuellen Frau wurde das Betreten der Damen-Toilette in einem Lokal in Salzburg Stadt verwehrt", schildert Klaus Horvat-Unterdorfer, Sprecher der Grünen Andersrum Österreich. "Sie wollte daraufhin auf das Herren-WC gehen, doch der Betreiber des Lokales schmiss sie gewaltsam raus – Aufschürfungen und blaue Flecken waren die Folge. Dieser Fall zeigt eines klar: Diskriminierung gegenüber Menschen der LGBTQI-Community ist in Österreich eine Tatsache."
"Kein Wille für Änderung vorhanden"
In Österreich sollte das Bundes-Gleichstellungsgesetz festlegen, dass in Österreich niemand diskriminiert werden darf – sei es aufgrund von Alter, Beeinträchtigung, Hautfarbe, Religion oder sexuelle Orientierung. Das gilt allerdings nur für die Inklusion im Arbeitsleben – im Privatleben werden Alter und sexuelle Orientierung ausgenommen. Laut Horvat-Unterdorfer ergibt sich durch das Weglassen der LGBTQI-Community im Gesetzestext ein Problem: "Wenn im Kaffeehaus eine Dame nicht bedient wird, weil sie eine Frau ist – dann ist das Diskriminierung. Wenn aber einem lesbischen Paar gesagt wird, dass man sie nicht bedienen will, weil sie lesbisch sind, dann ist man dabei rechtlich abgedeckt. So kann der LGBTQI-Community eine Taxifahrt verweigert werden, eine Hochzeitstorte, ein Restaurantbesuch oder auch ein Mietvertrag. All das mit Duldung der Bundes-ÖVP. Wäre der politische Wille im Parlament vorhanden, dann könnte diese Ungleichbehandlung in wenigen Minuten korrigiert werden. Seit Jahrzehnten blockiert jedoch die Bundes-ÖVP ein Weiterkommen in diesem Bereich. Auch eine parlamentarische Mehrheit ist nicht vorhanden."
Unklare Zuständigkeit
Über die Zuständigkeit zum Thema war man sich seitens der ÖVP-Bundesregierung auf Nachfrage der RegionalMedien Salzburg uneins. Das Büro von Kanzler Karl Nehammer verwies auf Bundesministerin Susanne Raab, die für Frauen, Gleichstellung, Familie, Integration und Medien zuständig ist. Hier leitete man auf Bundesminister Martin Kocher – verantwortlich für Arbeit, Familie und Jugend – weiter. Caroline Göschl, Pressereferentin von Bundesminister Martin Kocher, erklärte dann: "Das Thema ist Gegenstand der Verhandlungen auf europäischer Ebene zum Vorschlag einer ‘Anti-Diskriminierungsrichtlinie‘. Zur Klärung offener Fragen, insbesondere zu den Diskriminierungsgründen, bedarf es noch weiterer Verhandlungen auf EU-Ebene, an denen das Arbeitsministerium beteiligt ist."
Hier entgegnet Horvat-Unterdorfer: "Diese Gesetzeslücke wird von der ÖVP als reines Politikum verwendet. Auch die EU hat damit nichts zu tun. Das ist eine Ausrede, um nicht aktiv werden zu müssen.“
"Wichtiges Anliegen"
Das Büro von Bundesminister Kocher auf Horvat-Unterdorfers Kritik: "Die Bekämpfung von Diskriminierung ist ein der Bundesregierung wichtiges Anliegen. Daher sieht das Regierungsprogramm 2020-2024 die Stärkung der Schutzmöglichkeiten gegen Diskriminierung in den unterschiedlichen Lebensbereichen vor."
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