380-kV-Salzburgleitung: Gegner kämpfen weiter für ihr Recht

- Andreas Dengg (re.) und seine betroffenen Kollegen geben nicht auf.
- hochgeladen von Alexander Holzmann
PONGAU/SALZBURG (aho). Nach dem positiven UVP-Bescheid des Landes für die 380-kV-Salzburgleitung, die in erster Instanz durch ist, endete mit 27. Jänner die Beschwerdefrist. Nicht weniger als 14 Beschwerde-Punkte ist die eingereichte Liste des Wiener Umweltanwalts Dr. List lang – etwa 30 Unterschriften sind darunter zu finden, u.a. von den Bürgerinitiativen aus Bischofshofen und St. Johann sowie von etlichen Privatpersonen.
Quellschutzgebiete übersehen
Nichtanwendung des Landeselektrizitätsgesetzes, Gesundheitsgefährdung, falsch eingestufter Stand der Technik sowie fehlerhafte Gutachten und Befangenheit sind nur einige der Vorfwürfe. Zusätzlich gab es noch private Beschwerden – etwa wurden Quellschutzgebiete übersehen, wie Andreas Dengg von der Bürgerinitiative St. Johann erklärt.
Parade-Beispiel aus Kärnten
Jetzt liegen die Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht (BVG), wo der Landes-UVP-Bescheid von drei unabhängigen Richtern geprüft wird. Dengg erhofft sich dabei Erfolge: "In Kärnten wurde zum Beispiel in einem Siedlungsgebiet die Sanierung einer Freileitung beschlossen. Nach der Untersuchung des BVG kam es zur Eingrabung des Kabels. Das wollen wir auch bei uns erreichen."
APG holt Unterschriften ein
"Ich habe nie einen Vertrag zur Einsicht bekommen. Stattdessen hat man mir eine 'einmalige Akzeptanz-Zulage' angeboten, wenn ich mich sofort einverstanden erkläre", sagt Dengg. Er appelliert jetzt an die Betroffenen, diese Unterschrift zurückzuhalten. Der APG (Austrian Power Grid AG) würden nämlich noch etliche Einverständniserklärungen fehlen, weshalb sie den Betroffenen diese Einmalzahlung anbietet. "Mit der Unterschrift verfallen sämtliche Ansprüche. Man darf sein eigenes Recht nicht verkaufen", fordert Dengg.
Enorme Kosten
Ab jetzt sei es als Normalbürger nicht mehr leistbar für seine Rechte zu kämpfen, bedauert Dengg. Die Initiativen sind auf Spenden von Firmen und Privatpersonen angewiesen. Der Wiener Umweltanwalt Dr. List sei einer der wenigen Mutigen, die sich mit der Angelegenheit befassen. Nun gilt es, die Entscheidung des BVG abzuwarten.
Derzeit beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft mit einem umstrittenen Sachverständigen. Dieser habe sich in der öffentlichen Behördenverhandlung auf Aussagen gestützt, die in der Schweiz rechtskräftig als falsch verurteilt wurden. Es ging dabei um eine Studie zu Schädigungen des Erbguts durch elektromagnetische Felder.
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