Straßenverkehr und Vertrauensgrundsatz
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Wer sich als Teilnehmer im Straßenverkehr bewegt, sollte sich eigentlich auf den allgemein geltenden „Vertrauensgrundsatz“  verlassen können!

Vertrauensgrundsatz! Was ist das? – Das müssen sich leider viele Autofahrer (aber auch Radfahrer) fragen. Nachdem die meisten Radfahrer auch einmal einem Autoführerschein gemacht haben, sollte dies aber eigentlich kein Geheimnis sein.
Wenn wir im Straßenverkehr nicht mehr darauf vertrauen können, dass sich andere Verkehrsteilnehmer den Regeln entsprechend verhalten, verlangsamt es den Straßenverkehr bis hin zur Lahmlegung und macht ihn risikoreicher.

Warum glauben eigentlich viele Verkehrsteilnehmer, dass das Blinken, wenn man zu einer Kreuzung kommt oder sich in einem Kreisverkehr bewegt, nicht erforderlich wäre?
Ganz krass ist es in Kreisverkehren, wenn ein Fahrer gleich bei der ersten Ausfahrt abbiegt, dies aber nicht anzeigt! Damit muss der Fahrer, der bei dieser Ausfahrt auch einfahren möchte, zuwarten bis er erkennt, was der andere macht. Würde er nicht stehenbleiben, riskiert er einen Zusammenstoß, denn dieser „Nichtblinker“ sagt ja eigentlich: „ich fahre gerade weiter!“
Wenn sich ein Fahrer in eine Abbiegespur einreiht sollte er ja schon vor dem Einreihen entsprechend blinken. Nur dadurch erkennt der Dahinterfahrende den Grund, warum der Vordere langsamer wird. Damit kann auch das Tempo angepasst werden.
Die Unart, sich in eine Abbiegespur zu begeben und erst dann, wenn man das Lenkrad scharf einschlägt und den Bogen macht den Blinker betätigt, hat nichts mehr mit vorausschauender Verkehrsteilnahme zu tun.

Das Autofahren wird zunehmend zu einem Ratespiel! Das rechtzeitige Blinken, um einen Fahrbahnwechsel oder das Abbiegen zu signalisieren ist keine Option! Es ist eine Pflicht! Hält sich jemand nicht an diese allgemein gültige Spielregel, so werden alle anderen Verkehrsteilnehmer aufgefordert, an einem Ratespiel teilzunehmen – oft mit verheerenden Folgen, denn das Unfallrisiko steigt dadurch beträchtlich.

Drei Fragen drängen sich auf:
Erstens: wird das in den Fahrschulen nicht mehr oder nur mehr ungenügend zur Kenntnis gebracht? Die Fahrlehrer müssten doch bei den Praxisfahrten immer darauf drängen.
Zweitens: lernen L17-Fahrer(innen) von ihren privaten Fahrlehrern das nicht mehr? (Was zu befürchten ist , da diese „Fahrlehrer“ ja auch selber kaum mehr blinken).
Drittens: Wo bleibt unsere Exekutive, unsere polizeiliche Verkehrsüberwachung? Aber so manchen dieser Personen fällt es auch schwer, selber mit gutem Beispiel voranzugehen!

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