Lutzmannsburg
Nach Tod von Mädchen in Therme wird Vater angeklagt

- Das Mädchen wurde nach dem Badeunfall in der Therme Lutzmannsburg ins SMZ OST Wien geflogen, wo es laut Polizei am 5. März um 12.30 Uhr verstarb.
- Foto: Sonnentherme Lutzmannsburg
- hochgeladen von Barbara Babonitsch-Diewald
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt teilte am Freitag mit, dass nach dem Tod eines Mädchens in der Sonnentherme Lutzmannsburg im März (die RegionalMedien berichteten) nun der Vater wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt wird.
LUTZMANNSBURG. Die Fünfjährige sprang, obwohl sie noch nicht schwimmen konnte, ohne Schwimmhilfe in ein tiefes Wasserbecken der Therme Lutzmannsburg. In dieser Zeit war der Vater „längere Zeit“ abwesend, so Petra Bauer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Die Ermittlungsverfahren gegen den Thermen-Geschäftsführer und den damaligen Bademeister wurden eingestellt.
Vorwurf gegen den Vater
Nach dem Badeunfall wurde ein Badegast auf das im Wasser treibende Mädchen aufmerksam. Trotz erster Hilfe und Reanimationsmaßnahmen starb es später in der Klinik Donaustadt in Wien. Dem Vater wird nun vorgeworfen, dass er als Aufsichtsperson die gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen hat. Dies führte zum Ertrinken des Kindes. Keinen Anhaltspunkt für einen Sorgfaltsverstoß gibt es hingegen beim Geschäftsführer der Sonnentherme und dem Bademeister. Diese Ermittlungsverfahren wurden eingestellt.
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