Laut Anklage 6 Kilo Cannabis
Gastronom wegen Drogenhandels vor Gericht

- Der Beschuldigte auf dem Weg von der U-Haft zu seinem Drogenprozess im Landesgericht Eisenstadt.
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Ein Prozess um kiloweisen Drogenhandel mutierte durch widersprüchlichste Aussagen des Angeklagten zur Farce. Sehr zum Ärger von Richterin und Staatsanwältin. Zumal der burgenländische Multi-Gastronom vor einem Schöffensenat heroisch angekündigt hatte, bei Befragungen stets die Wahrheit sagen zu wollen …!
BEZIRKE OBERPULLENDORF/OBERWART. Er ist seit März 2023 bereits einschlägig vorbestraft, fasste damals eine bedingte Haftstrafe von 14 Monaten aus, sitzt seit Jänner 2025 in U-Haft (die Handschellen klickten exakt an seinem Geburtstag) und musste sich nun neuerlich im Landesgericht Eisenstadt einem Drogenprozess stellen. Weil der Burgenländer, ein Gastronom mit Imbissständen und Restaurant an populären Locations wie etwa in einem großen Freibad oder einer Burg, laut Anklage mit sechs Kilo Cannabis und auch mit 70 Gramm Kokain gehandelt haben soll.

- In der Verhandlung kam es zu mehreren Widersprüchen.
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"Wahrheit"
Der unternehmerische Tausendsassa, auch schon mal Geschäftsführer einer Diskothek und aktuell mit einer Option, kulinarisch einen Erlebnispark an einem Badesee zu übernehmen, bekannte sich vor einem Schöffensenat im Saal 6 für „teilweise schuldig“. Mit dem Zusatz, dass er vor Gericht bei der Wahrheit bleiben wird. Um dann gleich einmal mit den vorgeworfenen Suchtgiftmengen „aufzuräumen“.
„70 Gramm Kokain … Nein. Viel zu viel. Das ist nicht richtig. Maximal waren es an einen einzigen Abnehmer dreimal je zehn Gramm. Da habe ich mir noch meinen Eigenbedarf rausgenommen. Hmmm. Also, maximal 25 bis 27 Gramm. Sicher nicht mehr!“ „Zwei Tage nach ihrer Verhaftung haben sie noch 35 bis 37 Gramm zu Protokoll gegeben“, hakte die Vorsitzende nach. „Naja, da war ich im Stress!“
Widersprüche
Zwecks leichterem Verständnis punkto Widersprüche hier gleich die Aussage eines derzeit inhaftierten Dealers, der als Zeuge befragt worden ist. Der Abnehmer sagte unter Wahrheitspflicht: „Es waren dreimal 15 Gramm, ich habe die jeweils auf 20 Gramm gestreckt!“
Behauptete der Angeklagte, Mitte 30, dass er mit dem Abnehmer niemals über sein Handy Drogengeschäfte abgewickelt hat, sondern ausschließlich im Rahmen von persönlichen Gesprächen – sagte der Zeuge: „Wir haben uns die Deals über Snapchat ausgemacht!“
Nein, keine Verwechslung
Bezüglich der sechs Kilogramm Cannabis rang sich der beschuldigte Burgenländer zur Behauptung durch: „Ich habe niemals Cannabis verkauft. Schon gar nicht an den Kokainabnehmer!“ Der Zeuge hingegen erklärte: „Klar hat er mir Gras verkauft. 300 bis 400 Gramm sicher. Es waren so 50 Gramm pro Monat, über rund ein halbes Jahr hinweg!“ „Sind sie sicher, dass sie das vom Angeklagten gekauft haben? Der sagt nämlich, dass er ihnen kein Cannabis gegeben hat? Kann es keine Verwechslung sein?“ „Nein. Das war er. Hundertprozentig!“

- Nach dem Prozess im Saal 6 ging es für den Beschuldigten wieder zurück in seine Zelle.
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Daraufhin befragte die Richterin nochmals eindringlich den Angeklagten: „Kann es nicht doch sein, dass sie dem Zeugen auch Cannabis verkauft haben?“ „Also …! Eigentlich nicht. Weiß nicht so genau …! Vielleicht einmal 25 Gramm!“ „Also, von sicher nichts verkauft sind wird jetzt bei 25 Gramm“, warf die Staatsanwältin ein. „Oder doch ein bisschen mehr?“ „Naja, vielleicht waren es auch 50 Gramm. Aber sicher nicht mehr!“
"... glaube ihnen nichts mehr!"
Daraufhin folgte seitens der Anklägerin eine klare Botschaft in Richtung des Beschuldigten: „Immer, wenn man ihnen konkret etwas vorhält, switchen sie mit ihrer Verantwortung herum. Würden wir noch drei Stunden hier sitzen, hören wir vermutlich noch weitere 27 Varianten. Ich glaube ihnen nichts mehr!“
Zur Befragung weiterer Zeugen wurde der Prozess vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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