Geldbuße für Mann aus Bezirk Oberpullendorf
2.507 Sex-Anrufe bei Hotline der Verkehrsbetriebe

- Der Angeklagte zeigte sich geständig. Sein Anwalt Michael Dohr befürwortete eine Diversion.
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Von einer kostenpflichtigen Erotik-Hotline wechselte ein 39-jähriger aus Oberpullendorf zum Callcenter der burgenländischen Verkehrsbetriebe. Belästigte dort 5 Frauen mit 2.507 Anrufen innerhalb einer Woche. Jetzt landeten seine Sex-Gespräche vor dem Landesgericht.
BEZIRK OBERPULLENDORF. Der ledige Mann, 39, hat laut Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche satte 2.507 Mal an der Disponenten-Hotline der Verkehrsbetriebe Burgenland GmbH angerufen. Um insgesamt 5 Frauen in ein sexuelles Gespräch zu verwickeln und sich dabei selbst zu befriedigen.
Sexhotline gab keinen Kick
Das bestritt der wegen "beharrlicher Verfolgung" Angeklagte aus dem Bezirk Oberpullendorf auch nicht, sondern eröffnete seine Befragung mit: „Ich möchte mich dafür aufrichtig entschuldigen! Ich weiß, dass dieses Callcenter für solche Anrufe nicht bestimmt ist. Aber meine Anrufe bei einer Sexhotline haben mir nicht den nötigen Kick gegeben, mich nicht wirklich angeturnt. Vielleicht war es der Dialekt der Damen, der mich nicht gereizt hat. Da ich Burgenländer bin, wollte ich Stimmen mit burgenländischem Akzent hören!“
357 Anrufe pro Tag
Dann rechnete ihm Richterin Dr. Karin Lückl vor, dass er pro Tag 357 Mal mit unterdrückten Nummern angerufen hat. „Die von ihnen geführten Gespräche waren für die Frauen eine Belastung. Vorsichtig formuliert, nicht angenehm!“ „Ja, das war ein Fehler meinerseits. Ich dachte, die Frauen hören mir zu!“ „Glauben sie nicht, dass die den Hörer hingelegt haben im Wissen, dass sie eh gleich wieder anrufen würden?“ Einsichtiges Nicken beim Beschuldigten.
Eine der Betroffenen gab an, dass sie alleine rund 150 bis 200 Sex-Telefonate entgegennehmen musste. Oft habe sie aufgelegt. Bei den Anrufen wurde immer gestöhnt bzw. äußerte der Angeklagte seine erotischen Lustgefühle. Auf das Vorspielen gesicherter Audio-Dateien verzichtete der Beschuldigte.
Diversion mit Geldbuße
Statt einer Verurteilung gab es im Landesgericht Eisenstadt für den bis dato unbescholtenen Mann eine Diversion mit 2.000 Euro Geldbuße, 150 Euro Gerichtskosten sowie der Bezahlung von je 200 Euro Schadensgutmachung für die fünf Bediensteten der Verkehrsbetriebe. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Burgenländer akzeptierte.
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