"Stimmen" befahlen Attacke in Neusiedl
Mit Messer einem Kollegen den Hals aufgeschnitten

In Handschellen wurde der inhaftierte Syrer zu seinem Geschworenen-Prozess vorgeführt. | Foto: Gernot Heigl
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Mit einem Stanleymesser schnitt ein Syrer (25) auf einer Baustelle in Neusiedl am See grundlos einem Arbeitskollegen den Hals auf. Die klaffende Wunde war 12 cm lang und zwei Zentimeter tief. Nur durch Glück überlebte das Opfer. Von einem Geschworenengericht wurde der Asylant wegen „versuchten Mordes“ in eine geschlossene Anstalt eingewiesen.

NEUSIEDL. „Stimmen haben mir befohlen, meinen Arbeitskollegen mit einem Messer niederzustechen. Ich habe ihn zwar nicht gekannt, aber vermutet, dass er einer kurdischen Mafiabande angehört, die mich verfolgt!“, so die Stellungnahme des beschuldigten Syrers, 25, der sich in Eisenstadt vor einem Geschworenengericht verantworten musste.

Halsschnitt und Finger-Teilamputation

Die Staatsanwältin schilderte dann, dass der Asylant mit einem Stanleymesser seinen gerade handytelefonierenden Kollegen völlig grundlos von hinten attackiert und „ohne ein Wort zu sagen, in den Hals geschnitten hat!“ Teilamputierte durch die Wucht der Tathandlung sogar den linken kleinen Finger, da das Opfer reflexartig als Abwehrreaktion die Hand hochgerissen hatte.

Der beschuldigte Asylant gab die Messerattacke zu. | Foto: Gernot Heigl
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„Zum Glück, denn dadurch wurde der 12 Zentimeter lange und 2 cm tiefe Schnitt abgefedert. Sonst wäre der schwer verletzte Mann an Ort und Stelle verblutet. Somit hat das Opfer gerade noch überlebt!“ Keinen Zweifel ließ die Anklägerin daran, dass der Täter gefährlich ist und deshalb eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum notwendig sei.

Täter gefährlich

„Der Beschuldigte leidet an paranoider Schizophrenie. Daher ist zu befürchten, dass es innerhalb kurzer Zeit zu ähnlichen strafbaren Handlungen kommen wird!“ schloss die Staatsanwältin ihr Eröffnungsplädoyer mit dem Hinweis, dass die schweren psychischen Störungen vom Gerichtsgutachter bestätigt worden sind und der Syrer deshalb zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig war.

"Ich war nicht bei mir"

Auf das Messerattentat angesprochen zeigte sich der Syrer, seit drei Jahren in Österreich, geständig. Erklärte der Vorsitzenden, Richterin Dr. Karin Lückl, dass er die Tat bereue und im Nachhinein betrachtet das Gefühl hat, „dass das falsch war. Aber ich war nicht bei mir. Die Stimmen...!“

Das Opfer, ein 35-jähriger Bauarbeiter uns Ungarn, bestätigte im Saal 1 den Vorfall auf einer Baustelle in Neusiedl am See kurz und knapp und meinte auf die Frage, wie es ihm jetzt gehe: „Gut, glaube ich!“ Ein als Zeuge befragter Bauleiter meinte, dass der Syrer 3 Monate für ihn arbeitete und „eigentlich ein guter Mann war!“ Aber „nach Beginn des Krieges in Israel hat mit ihm irgendetwas nicht mehr gestimmt. Sein Lächeln war weg. Auch sagte er zu mir ‚Juda nix gut!‘ und wirkte ab diesem Zeitpunkt angespannt, nervös und irgendwie verloren!“ Aber so eine Gewalttat sei in keinster Weise erahnbar gewesen.

Unbedingte Einweisung

Ein Arzt beschrieb dann die Schwere der Verletzungen des Opfers und wies ebenfalls darauf hin, dass es wohl Zufall und Glück war, dass der Mann nicht verblutet ist. „Der Halsmuskel war geöffnet, jedoch stoppte der Schnitt unmittelbar vor Halsschlagader und Halsvene!“ Nach kurzer Beratung sprachen die Geschworenen das Urteil. Unbedingte Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, früher geschlossene Anstalt. Der Spruch ist bereits rechtskräftig.

In Handschellen wurde der inhaftierte Syrer zu seinem Geschworenen-Prozess vorgeführt. | Foto: Gernot Heigl
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