Bürg-Vöstenhof
Bürgermeister wollte 90 Euro "Straßen-Gebühr"

- Die Aktion "SchildermeerfürsKlima" in Bürg-Vöstenhof fand notgedrungen auf Privatgrund statt.
- Foto: privat
- hochgeladen von Thomas Santrucek
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Für die Aktion "SchildermeerfürsKlima" sollten engagierte Bürger aus Bürg-Vöstenhof zur Kasse gebeten werden.

- Die Aktion "SchildermeerfürsKlima" in Bürg-Vöstenhof fand notgedrungen auf Privatgrund statt.
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"Österreichweit haben 64 Gemeinden an der Aktion 'SchildermeerfürsKlima' teilgenommen, in unserem Bezirk waren es nur zwei", berichtet Sieglinde Gruber über die Umwelt-Initiative im Rahmen von "Fridays for Future Austria". Dabei wurden am Boden auf öffentlichen Plätzen Streikschilder verteilt, um auf den Klimaschutz aufmerksam zu machen.
Das hat auch funktioniert. Nur nicht in Bürg-Vöstenhof. Denn mit den öffentlichen Plätzen ist das so eine Sache. "Wir mussten als einzige unsere Versammlung von der öffentlichen Straße auf privaten Grund verlegen, weil unser Bürgermeister für die halbstündige Benutzung der Straße 90 Euro verlangt hat", so Gruber sauer. – Eine einmalige Sanktion in der Geschichte der Demokratie und des Rechts, Kundgebungen zu veranstalten, hat sich Gruber von zwei Anwälten und dem Verein für Konsumenteninformation sagen lassen.
"Normaler Aktenvorgang"
"Die Gemeinde Bürg-Vöstenhof genehmigte die Versammlung auf der Straße mittels Bescheid und Gebührennote", erklärte Bürgermeister Johann Hainfellner (ÖVP) auf Bezirksblätter-Anfrage. Gegen diese Gebührennote (die 90 Euro – Anm. d. Red.) erhob Gruber laut Bürgermeister Einspruch. – Was ihr gutes Recht sei.
"Sicher war dies das erste Mal, dass eine Versammlung in der Gemeinde Bürg-Vöstenhof angemeldet wurde und der gesamte Ablauf erarbeitet werden musste. Auch für Frau Gruber war dies vermutlich die erste angemeldete Versammlung", so Hainfellner.
Jedenfalls ging die Sache zur Bezirkshauptmannschaft. Denn für die Veranstaltung hätte für die Straße ein allgemeines Fahrverbot erlassen werden müssen. Hainfellner: "Und dafür ist die Gemeinde nicht zuständig, sondern die BH."
Bürgermeister ging auf Nummer sicher
"Den Bescheid der Gemeinde Bürg-Vöstenhof ließ ich von einer unabhängigen Institution auf seinen rechtlichen Inhalt überprüfen. Diese ergab, dass in diesem speziellen Fall eine Vergebührung nicht erforderlich ist. Der Bescheid wurde daher aufgehoben. Gruber wurde der Bescheid postalisch zugestellt", so Hainfellner.
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