Insolvenz
Konkursverfahren über Verein zur Förderung der HTL Mödling
Am 22. Januar wurde das Konkursverfahren über das Vermögen des Vereins zur Förderung der HTL Mödling (campusM) eröffnet. Der Verein, der vor allem für den Schülerheimbetrieb und die Verpflegung der Heimschüler zuständig ist, steht nun vor einer unsicheren finanziellen Zukunft.
MÖDLING. Der Verein zur Förderung der HTL Mödling, ansässig in der Technikerstraße 1-5 in Mödling, sieht sich derzeit mit einem Konkursverfahren konfrontiert. Das Verfahren wurde am Landesgericht Wiener Neustadt eingeleitet, und die rechtlichen Schritte sind bereits in Gang. Der Masseverwalter, Martin Beck, wurde durch das Gericht bestellt, um den weiteren Verlauf des Verfahrens zu überwachen und zu prüfen, ob eine Sanierung des Vereins möglich ist.
Die Gläubiger des Vereins können ihre Forderungen bis zum 27. März 2025 beim KSV1870 anmelden. Am 10. April 2025 findet die Berichtstagsatzung statt, bei der die weitere Vorgehensweise detailliert besprochen wird.
Ursache der Insolvenz und finanzielle Lage des Vereins
Die Insolvenz des Vereins zur Förderung der HTL Mödling wurde durch eine nicht näher spezifizierte finanzielle Notlage ausgelöst. Medienberichten zufolge fehlen dem Verein aktuell Mittel in unbekannter Höhe, was zu Ermittlungen geführt hat. Weitere Details über die genaue Summe der Verbindlichkeiten sowie die Anzahl der betroffenen Gläubiger sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Der Verein war vor allem mit der Jugendförderung und der Pflege der Gemeinschaft zwischen Schülern, Eltern und Lehrern tätig. Doch aufgrund der finanziellen Probleme steht nun nicht nur die Fortführung des Schülerheimbetriebs auf dem Spiel, sondern auch die Zukunft der gesamten Vereinsaktivitäten. Das Verfahren wird inzwischen von der Insolvenzverwaltung überprüft, wobei bisher nicht entschieden ist, ob der Verein fortgeführt oder liquidiert wird.
Weiteres Vorgehen und Optionen für Gläubiger
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) hat bereits die Möglichkeit zur Anmeldung von Forderungen eingeräumt. Gläubiger können ihre Forderungen über den KSV1870 einreichen. Die Frage, ob eine Sanierung des Vereins möglich ist, bleibt offen.
Der Masseverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob eine Fortführung des Vereins im Interesse der Gläubiger sinnvoll und finanzierbar wäre. Dabei müssen auch die finanziellen Möglichkeiten und die Interessen der Gläubiger berücksichtigt werden. Eine mögliche Sanierung könnte die Fortsetzung des Vereins und seiner Aufgaben ermöglichen, doch dies bleibt abzuwarten.
Weitere Verfahrensschritte und Termine
Für die betroffenen Gläubiger ist es wichtig, die Fristen im Auge zu behalten. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 27. März 2025, und die Berichtstagsatzung findet am 10. April 2025 statt.
Zu diesem Zeitpunkt wird eine erste Einschätzung über die weitere Entwicklung des Verfahrens getroffen. Sollte es zu einer Sanierung kommen, ist noch nicht abzusehen, wie die Verbindlichkeiten des Vereins abgearbeitet werden können.
Zum Weiterlesen:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.