Novelle der StVo bringt verbesserung für Menschen mit Behinderung
BEZIRK. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt die Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Inhaber von § 29b-Ausweisen sollen zwecks Besuch von Ärzten oder Therapieeinrichtungen Fahrzeuge in Fußgängerzonen lenken dürfen. Die Novelle wurde im Verkehrsausschuss des Nationalrates durch einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien ergänzt und in dieser Fassung teils einstimmig, teils nur mit Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Team Stronach gebilligt. "Die im Nationalrat beschlossenen Änderungen der StVO bringen Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen – besonders mit Sehbehinderungen. Damit erfüllen wir Anliegen, die von Behindertenorganisationen an uns herangetragen wurden", berichtet der Gießhübler SPÖ-Nationalrat Hannes Weninger. Es kommt immer häufiger vor, dass Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen durch abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände blockiert werden, ohne dass es bisher eine zweifelsfreie gesetzliche Handhabe für eine Bestrafung oder Entfernung gab. Diese Unklarheiten werden nun beseitigt.Zur Erleichterung für Menschen mit Sehbehinderungen wird eine Mindesthöhe für die Anbringung von Straßenverkehrszeichen vorgesehen, wenn diese im Bereich von Fußgängerflächen angebracht sind.
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