NÖ Gebietskrankenkasse - Studentenversicherung
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NÖ Gebietskrankenkasse rät: rechtzeitig über kostenlose Mitversicherung informieren oder Alternativen checken!
Mitversicherung mit den Eltern
„Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (= 1. Tag vor dem 18. Geburtstag) mit den Eltern mitversichert, sofern sie nicht schon vorher einen eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben“, erklärt NÖGKK-Obmann KR Gerhard Hutter.
Wird danach eine Schule oder Universität besucht, kann die kostenlose Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden. Wird für das Kind noch Familienbeihilfe bezogen, verlängert die NÖGKK automatisch die Mitversicherung. Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, müssen eine Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis bzw. im 2. Abschnitt ein Nachweis über das positive Ablegen der 1. Diplomprüfung vorgelegt werden.
Hutter: „Damit Kinder über 18 Jahren nicht unbemerkt aus dem Versicherungsschutz fallen, bietet die NÖGKK einen besonderen Service: Rund 2 Monate vor Ende der beitragsfreien Mitversicherung werden die Eltern schriftlich informiert, dass der Versicherungsschutz endet.“
Mehr darüber auch auf www.noegkk.at
Wir wünschen einen guten Start zum neuen Lebensabschnitt!
Infos auch in Ihrem Service Center
unter 050899 6100
oder moedling@noegkk.at
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