Texingtals Gerhard Karner: "Handwerkerbonus ab 1. Jänner 2018"
Zusätzliche Aufträge und Beschäftigung in den Wintermonaten – 600 Euro Förderung für Wohnraum-Sanierer
BEZIRK. Niederösterreichs Wirtschaftsmotor läuft auf Hochtouren, die Auftragsbücher sind voll und die Aussichten für den blau-gelben Wirtschaftsstandort mit einem Wirtschaftswachstum von heuer 2,9 Prozent und einer Prognose für 2018 von 3,3 Prozent sind erfreulich. Auch die Entwicklung am Arbeitsmarkt zeigt eine äußerst positive Entwicklung. „Mit 620.000 Beschäftigten haben wir im heurigen Jahr einen neuen Rekord erreicht. Dennoch gilt es dranzubleiben: Neben dem Beschäftigungspakt, mit dem wir 1,3 Milliarden Euro in Beschäftigungsprojekte bis 2020 investieren, haben auch öffentliche Investitionen, wie das Ausbauprogramm für die Landeskliniken in der Höhe von 600 Millionen Euro wesentlich zu dieser Entwicklung beigetragen“, betont Landesrat Karl Wilfing
3,5 Millionen für fleißige Handwerker
„Weil aber gerade Jänner, Februar und März als schwierige Monate gelten, wird es ab 1. Jänner 2018 einen Handwerkerbbonus geben, der mit insgesamt 3,5 Millionen Euro dotiert ist und für ausgewählte Leistungen einen einmaligen Zuschuss von 20 Prozent bzw. maximal 600 Euro gewährt. Davon profitieren werden rund 14.000 kleinere und mittlere Betriebe, damit ist der Handwerkerbonus eine wichtige Maßnahme, um die gute Konjunkturlage weiter anzukurbeln“, unterstrich Wilfing.
Präsident Gerhard Karner erinnert daran, dass bereits der Bundes-Handwerkerbonus in Niederösterreich sehr stark in Anspruch genommen und mit 27 Prozent in Niederösterreich am meisten von allen Bundesländern ausgeschöpft worden sei: „Gefördert werden die Arbeitsleistung und die Anfahrtskosten, nicht aber das Material. Die Betriebe müssen ihren Sitz in Niederösterreich haben. Die Mindestförderung, gleichzusetzen mit Gesamtkosten von 200 Euro, beträgt 40 Euro“.
Übersicht der Förderleistung
Gefördert werden Leistungen wie die Erneuerung von Wandanstrich und Tapeten, der Austausch von Bodenbelegen, Schleifarbeiten an Böden samt Neubeschichtung, die Erneuerung und Dämmung von Dächern, Fassaden, oberster oder unterster Geschoßdecke, der Austausch von Fenstern und Türen, der Austausch von Innentüren samt Türstöcken, die Sanierung von Sanitäranlagen, die Erneuerung der gesamten Wasserinstallation, die Erneuerung von Stiegen samt Geländer oder die Erneuerung einer Einbauküche. Für jedes Förderobjekt kann nur ein Ansuchen gestellt werden, alle Förderansuchen werden bis zur Ausschöpfung der 3,5 Millionen Euro ab 1. Jänner 2018 in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.
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