Bezirk Melk
Mit fliegenden Fäusten durch blutige Nächte
Mit Nasenbeinbrüchen, Prellungen, Bruch des Handwurzelknochens, Hämatomen und Abschürfungen endete für einige Nachtschwärmer der Besuch von Lokalen in den Bezirken Melk und Amstetten.
BEZIRK MELK/AMSTETTEN. Am Landesgericht St. Pölten mussten sich in diesem Zusammenhang vier Burschen verantworten.
Drei der Beschuldigten, ein 18-jähriger Lehrling und ein 20-jähriges Zwillingsbrüderpaar wurden zumindest in einem Fall rechtskräftig freigesprochen. „Es steht hier alles in den Sternen“, begründete Richter Markus Grünberger, der vor allem auf Grund widersprüchlicher Zeugenaussagen erhebliche Zweifel an der Schuld des Trios hatte. Das Opfer selbst gab an, die verantwortlichen Schläger nicht gesehen zu haben, da es mit beiden Händen seinen Kopf vor den Schlägen zu schützen versuchte. Die Zeugen des Vorfalls, der sich im Mai 2018 in Bergland ereignet hatte, wankten in ihren Aussagen vor allem im Zusammenhang mit der Identifizierung der beteiligten Raufbolde.
Während Verteidiger Bruno Bernreiter mit seinem freigesprochenen Schützling den Gerichtssaal verlassen konnte, verfolgte Verfahrenshelfer Alexander Eisl die Aussage jener Zeugen, die im September 2018 in Amstetten vor Ort waren, als ein 26-Jähriger mit einem Nasenbeinbruch das Feld räumte. „Plötzlich und ohne Vorwarnung“, meinte er, habe ihm einer der Zwillingsbrüder einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht verpasst.
Weiterer Nasenbeinbruch
Für einen weiteren Nasenbeinbruch in Bergland sollen ebenfalls die Zwillingsbrüder, sowie ein 21-jähriger Amstettner verantwortlich sein. Wie die Schwester des Opfers meinte, sei es ziemlich unverhofft zu dem Faustschlag gegen ihren Bruder bekommen. Unter den drei Beschuldigten schien sie den Angreifer zu erkennen, zu den Mitangeklagten meinte sie: „Weiß ich nicht, die schauen sich alle ziemlich ähnlich.“
Für ein ärztliches Gutachten und zur Einvernahme von Zeugen, die ihrer Ladung diesmal nicht gefolgt waren, vertagte Grünberger den Prozess, wobei Alexander Eisl aufgrund der Vorstrafen der Zwillingsbrüder doch um ein mildes Urteil für seine beiden Mandanten fürchten muss.
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