"Hundehass ist stark gestiegen"
Der beste Freund des Menschen polarisiert mehr denn je. Schuld daran sind die Hundebesitzer meist selbst.
MELK. Ob das Hauferl am Gehweg, das Nicht-Anleinen im Park oder das Ignorieren von Hundeverbotszonen – das Thema Hund ist zu einem dauerhaften Streitpunkt innerhalb der Gesellschaft geworden.
"Der Hundehass ist in den letzten Jahren stark gestiegen", erzählt Hundetrainer Klaus Niedheidt vom Österreichischen Gebrauchshundesportverband (ÖGV) in Melk. "Dabei trägt der Hund selbst keine Schuld an dieser Situation, sondern die schlecht geschulten Hundebesitzer."
Richtiges Kommunizieren
"Ein Hund kann alles, was man von ihm braucht. Man muss nur so mit ihm kommunizieren, dass er sich auch auskennt", erklärt Niedheidt. "Wenn ich andauernd nur 'Nein' sage, dann wird sich der Hund denken, dass ich einen Sprachfehler habe. Umso konkreter ich jedoch etwas sage, desto besser weiß er, was ich von ihm will."
Richtiges Kommunizieren sollte ebenso zu den Grundkenntnissen eines jeden Hundehalters gehören wie Bindungsaufbau, Erziehung und in späterer Folge Gehorsam.
"Ich kann nur dann einen Hund von der Leine lassen, wenn ich ihn in jeder Situation – gleich was kommen mag – unter Kontrolle habe", so Niedheidt. "All das lernt man in der Hundeschule. Im optimalen Fall bereits im Welpenalter. Die Aufgabe des Hundetrainers ist es dabei, Hund und Besitzer individuell zu analysieren und sie beide als gutes Team zusammenzubringen."
Der Hund im Bezirk Melk
Im Bezirk Melk sind zurzeit 4.926 Hunde amtlich registriert. Das Halten von Hunden ist gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz vom Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird, anzuzeigen. Im Jahr 2016 gab es insgesamt 53 Anzeigen nach dem Tierschutzgesetz wegen des Verdachtes der Tierquälerei oder wegen fehlender Kennzeichnung und Registrierung von Hunden.
Insgesamt 34 Verwaltungsstrafverfahren wurden ausgesprochen. Hunde-Abnahmen waren keine erforderlich. Die Einhaltung des NÖ Hundehaltegesetzes wird im Wesentlichen von der Gemeinde kontrolliert. Bei Verwaltungsübertretungen ist mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro oder vier Wochen Gefängnis zu rechnen.
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