Gericht: Familienehre mit Faustschlägen verteidigt
BEZIRK. Nicht zum ersten Mal musste sich ein 23-Jähriger aus dem Bezirk Melk wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Diesmal ging es um den Einsatz seiner Fäuste gegen einen ehemaligen Freund, den er wegen angeblicher Belästigungen seiner Frau und seiner Schwester zur Rede stellen wollte.
„Der Angeklagte wünscht keine Verteidigung“, erklärte der vom Landesgericht St. Pölten beauftragte Verfahrenshelfer Martin Kaufmann zu Beginn der fortgesetzten Verhandlung. Nach einer kurzen Rücksprache des Angeklagten mit seiner Bewährungshelferin, korrigierte der Beschuldigte seine Entscheidung und überließ es Kaufmann das Beste für ihn herauszuholen.
Kein Zurückhalten
Wie bereits in der ersten Verhandlung zeigte sich der 23-Jährige zu der Tatsache geständig, seinem 24-jährigen Kontrahenten mit Faustschlägen ins Gesicht einen verschobenen Nasenbeinbruch und mehrfache Prellungen zugefügt zu haben, als er ihn im Herbst 2017 im Zentrum von Herzogenburg entdeckte. Der kampfsporterprobte Mann behauptete allerdings, dass ihn der 24-Jährige zunächst verbal provoziert und nach seinem Erstschlag ebenfalls angegriffen habe.
„Ich hab mich nicht zurückhalten können“, beteuerte der Angeklagte, den Richter Slawomir Wiaderek auf seine bedingten Haftstrafen und seine bedingte Haftentlassung mit anschließendem Antigewalttraining ansprach. „Ich wollte nicht, dass es so weit kommt, aber es ist um meine Familie gegangen“, beteuerte der Wiederholungstäter, der zunächst wegen versuchter schwerer Körperverletzung, nach einem Gutachten nun aber wegen vollendeter schwerer Körperverletzung zu verurteilen war.
Aus Vorstrafen nicht gelernt
Aus den Zeugenaussagen resümierte Wiaderek, dass es seitens des Rivalen keinen Angriff gegeben habe. „Er ist zuerst in Deckung gegangen, hat einen Schlag vorgetäuscht und dann mit der anderen Faust auf meine Nase geschlagen“, beschrieb das Opfer die erste Attacke des Angreifers, der, wie Wiaderek meinte, aus seinen Vorstrafen keine Lehre gezogen habe.
Kaufmann blieb daher nur der Hinweis auf die Provozierung des Beschuldigten, die positive Einschätzung der Bewährungshilfe und die Behauptung, dass der Angeklagte den Unrechtsgehalt seiner Tat erkannt habe.
Aufgrund der einschlägigen Vorstrafen verurteilte ihn Wiaderek zu einer Haftstrafe von 15 Monaten und widerrief eine bedingte Haftentlassung im Ausmaß von einem Monat. Dem Opfer wurde Schmerzensgeld in Höhe von 2.300 Euro zugesprochen (nicht rechtskräftig).
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