Betrug aufgeflogen
Bitcoin-Jongleur aus dem Mostviertel verurteilt
BEZIRK. „Mit Investitionen in Kryptowährungen erwarten viele einen potentiellen Reichtum, es ist aber auch ein wunderbares Mittel für Betrüger, weil sich eigentlich keiner so wirklich damit auskennt“, resümierte der St. Pöltner Staatsanwalt Leopold Bien im Prozess gegen einen 39-jährigen Arbeiter aus dem Bezirk Melk, der sich zu den Vorwürfen teilweise schuldig bekannt hatte.
Erfolgreiche Jahre vorbei
„Ein bis zwei Jahre ist alles ganz gut gegangen“, erklärte er vor Gericht, schließlich habe er aber mehr verloren als verdient. Seit 2016 habe er selbst etwa 50.000 Euro in Kryptowährungen investiert, damit aber keinen Gewinn gemacht. Für Weiterempfehlungen habe er von einem Unternehmen jedoch rund 30.000 Euro an Provisionen erhalten. So habe er via Facebook von einem 29-Jährigen 11.000 Euro, von seinem Onkel 5.000 und einer 37-Jährigen aus dem Pielachtal 28.000 Euro für Investitionen erhalten. Weitere 1.000 Euro, die ihm die Frau für einen Umzug borgte, zahlte er nach Ablauf einer Frist auch nicht zurück.
Zugangsdaten versenkt
Der Onkel sei um sein Geld gekommen, nachdem das Handy des Beschuldigten im November 2018 in einen Teich gefallen sei. Da er damit auch den darauf gespeicherten Zugriffscode im Schlamm versenkt habe, sei er auch nicht mehr an das Geld gekommen. An das Geld der Pielachtalerin, und diese wolle Bargeld sehen, komme er erst in einigen Monaten heran. Da erwarte er sich allerdings einen Gewinn, in welcher Höhe, könne er jedoch nicht abschätzen. Darüber hinaus habe er auch Anzeige erstattet, nachdem durch einen Zugriff von außen Währungsbestände von seinem Wallet abgebucht worden seien.
Geldstrafe und Haftstrafe
Diese Behauptungen des achtfach Vorbestraften könne man nicht widerlegen, meinte Richter Slawomir Wiaderek. Außerdem habe die Pielachtalerin im Prozess von „meinem Fehler“ gesprochen. Damit blieb von den Vorwürfen noch der Betrug im Zusammenhang mit den 1.000 Euro für den Umzug, sowie die Veruntreuung von 9.000 Euro, die sich der Beschuldigte von der leichtgläubigen Überweisung des 29-Jährigen in die eigene Tasche gesteckt hat. Wiaderek verurteilte den Angeklagten daher zu einer Geldstrafe von 2.160 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit dreijähriger Probezeit (nicht rechtskräftig).
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