Bezirk Melk: Vater wollte nur "kuscheln"
Neun Jahre Haft für sexuellen Missbrauch der Tochter
BEZIRK. Ein jahrelanges Martyrium hinterließen bei der heute 16-jährigen Anna (Name von der Redaktion geändert) schwere posttraumatische Belastungsstörungen, depressive Verstimmungen, sowie Anpassungsstörungen. Der eigene Vater habe seine Tochter zwischen 2006 und 2011 sexuell immer und immer wieder missbraucht. Aufgrund akuter Essstörungen 2014 kam es zu einem Gespräch, bei dem sich das Mädchen seiner Halbschwester anvertraute, die 1999 selbst zumindest zweimal Opfer des 68-jährigen Pensionisten aus dem Bezirk Melk gewesen sein soll.
Fünf Jahre Missbrauch
Er habe in seinem Kind eine Partnerin gesehen, bestätigten Zeugen im Prozess am Landesgericht St. Pölten, wo Staatsanwältin Michaela Obenaus den Mann mit schwerem sexuellen Missbrauch Unmündiger, sexuellem Missbrauch Unmündiger, dem Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, der versuchten Blutschande, sowie dem Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger konfrontierte.
Er habe seiner Tochter immer nur Liebe gegeben, habe sich der Beschuldigte immer eingeredet und seine Handlungen bezeichnete er als Kuscheln und Spiel. Dass er mehr als 2.000 pornografische Abbildungen teils von Kleinstkindern auf Datenträgern abgespeichert hatte, rechtfertigte der Angeklagte damit, dass er recherchierte um derartige Schweinereien auszuforschen und zu bekämpfen. „Unglaubwürdig“, laut Richterin Andrea Humer, die in diesem Zusammenhang auch auf jene pornografischen Fotos, die der Mann von seiner damals elfjährigen Tochter machte, hinwies.
Laut Gutachten bestehe ein klarer Zusammenhang zwischen dem psychischen Zustand des Opfers und den Tathandlungen des Pensionisten, bei dem Anna nach der Trennung der Eltern 2005 die Wochenenden verbrachte. Auch seine Stieftochter sei, zwar nicht so massiv, aber doch psychisch beeinträchtigt. Zumindest bei Anna ging der Schöffensenat daher von einer schweren Körperverletzung aus, wobei ein Vorfall im Jahre 2011 das Opfer nachhaltig geprägt habe. Dabei war die sexuelle Intensität des Täters so stark, dass sich das Mädchen heftig wehrte. Es sei Anna dabei klar gewesen, dass es sich um etwas Verbotenes handle, das sie nicht tolerieren musste. Die Ankündigung des Vaters, dass die Polizei käme, falls das Mädchen seiner Mutter etwas erzähle, hielt Anna daher auch weiter davon ab, sich jemandem anzuvertrauen.
Schwere Körperverletzung
Es bestehe bei dem Angeklagten nur ein sehr niedriges Risiko neuerlicher Straftaten dieser Art, daher sei laut Gutachter keine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angesagt. Der Schöffensenat verurteilte den mehrfach vorbestraften Pensionist, der keinerlei Milderungsgründe vorzuweisen hatte, daher zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Jahren. Opfervertreterin Ulrike Koller erhielt für Anna den Zuspruch von Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 €, für deren Halbschwester 1.000 Euro. Weiters soll der Angeklagte für alle zukünftigen Schäden der Opfer, die mit seinen Taten zusammenhängen, haften. Der Beschuldigte meldete nach dem Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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