Bezirk Melk: Familienvater stürmte mit Schwert durchs Haus
Ein 40-Jähriger kam am Landesgericht, auch dank der Aussage seiner Frau, mit einem blauen Auge davon.
BEZIRK. Das seltsame Verhalten eines 40-Jährigen aus dem Bezirk Melk verunsicherte Ehefrau und Kinder schon seit geraumer Zeit. Als er am 23. Februar dieses Jahres eine Machete vom Schrank nahm und damit durch das Haus stürmte, wandte sich seine Frau um Hilfe an die Polizei.
Antrag auf Einweisung
Aufgrund der Aussagen der Frau beantragte der St. Pöltner Staatsanwalt Patrick Hinterleitner die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Seinen damaligen Zustand wertete Gerichtspsychiater Dietmar Jünger als durchaus gefährlich, stellte im Prozess am Landesgericht jedoch fest, dass die medikamentöse und therapeutische Behandlung erfolgreich angeschlagen habe.
Die ursprüngliche Aussage der Ehefrau, wonach ihr der 40-Jährige gedroht habe, sie zu vierteilen, ihr den Kopf abzuschlagen und gleichzeitig mit dem Schwert herumfuchtelte, schwächte sie jedoch in weiteren Einvernahmen ab. Verteidiger Hannes Huber erklärte, dass nur das Herumlaufen mit der Machete unbestritten sei und man von einer einmaligen manischen Phase bei seinem Mandanten ausgehen könne.
„Ich liebe meine Frau und meine Kinder“
Der Betroffene selbst behauptete, er habe das Schwert, das schon jahrelang auf dem Kasten lag, nur geholt habe, um es seiner Frau zu zeigen. Sie hätte sich damit verteidigen können, falls er nicht zuhause sei. „Ich liebe meine Frau und meine Kinder“, meinte er und bei den Äußerungen vom „Kopf abschlagen“ habe es sich um sprachliche Missverständnisse gehandelt. Er habe nur erzählt, was er auf einem Video aus dem Kosovo gesehen habe.
Zum Tatzeitpunkt, so Jünger, könne man von einer seelisch-geistigen Abartigkeit des Betroffenen ausgehen. Mit großer Wahrscheinlichkeit habe es sich jedoch um eine einmalige manische Phase gehandelt, die möglicherweise durch die Nachtarbeit und den damit verbundenen Schlafmangel hervorgerufen wurde. Eine Prognose vor allem hinsichtlich der Gefährlichkeit im Falle einer weiteren manischen Phase könne man nur schwer abgeben.
Der Schöffensenat wies den Antrag auf Einweisung rechtskräftig ab, nachdem die Frau zuletzt ausgesprochen entlastend ausgesagt habe. Möglicherweise sei sie mit der Zeit doch draufgekommen, dass sie einiges falsch verstanden habe, so der Richter in der Urteilsbegründung. „Ich bin auch kein Hellseher“, meinte Herr Rat zum Wahrheitsgehalt der Schilderungen von Ehefrau und Tochter und was der Sachverständige erklärte, sei auch nicht nachvollziehbar. Den Betroffenen entließ er mit den Worten: „Behandeln sollten Sie sich dennoch lassen!“
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