UVP-Verfahren
Ausreichende Sorgfalt - ausreichende Gesetze?
Die Untersuchung von UVP-Verfahren in der Steiermark auf Einhaltung der Sorgfalt ist ein Anlass den Blick auf das gesamte Bundesgebiet zu werfen. Das wichtigste Verfahren hier war jenes zur 3. Piste am Flughafen Wien/Schwechat.
Der Verfassungsgerichtshof hat im 1. Rechtsgang das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes u. a. wegen Willkürnähe aufgehoben.
Letztendlich wurden der Bau und Betrieb genehmigt.
Schauen wir uns aber diese Entscheidung an:
Beim Thema "Klimawandel" ist fast nur vom Flugverkehrs-CO2 und von anderen Treibhausgasen die Rede, während die Flugverkehrs-Wolken nur am Rande gestreift werden, obwohl diese der schädlichere und auch besser bewiesene Part sind.
Es handelt sich eindeutig um eine Entscheidung auf falsch angenommenem Sachverhalt.
Weil es ein Projekt ist, von dem unsere und unserer Kinder wichtigste Lebensgrundlagen betroffen sind, muss eine dementsprechend dauerhafte und beständige Entscheidung her. Wenn das die derzeitige Gesetzeslage nicht zulässt, muss sie an die Sinnhaftigkeit adaptiert werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.