Maul- und Klauenseuche: Vorsicht bei Rückkehr aus dem Urlaub

- Das Land Salzburg mahnt zur Hygiene und Vorsicht wegen der Maul- und Klauenseuche (Symbolbild)
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Die Maul- und Klauenseuche wurde erneut in einem Nachbarland festgestellt. In Österreich gibt es derzeit keinen bekannten Fall, doch die Behörden raten weiterhin zu erhöhter Vorsicht.
SALZBURG. Wie die Salzburger Landeskorrespondenz am 18. April 2025 berichtet, ist in Österreich weiterhin kein Fall der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) gemeldet worden. In Ungarn und der Slowakei ist die Lage jedoch weiterhin angespannt.
Neuer Ausbruch in Ungarn
Laut Landesveterinärdirektor Peter Schiefer wurde ein neuer Fall der Seuche in einem ungarischen Milchviehbetrieb mit mehr als 850 Tieren bestätigt. Der Betrieb liege rund 24 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Die betroffenen Tiere müssen gekeult und entsorgt werden.
Empfehlungen für Rückreisende
Besondere Vorsicht sei laut Schiefer bei der Rückreise aus dem Osterurlaub geboten. Personen, die aus Ungarn oder der Slowakei zurückkehren, sollen keine tierischen Rohprodukte mitbringen. Die Einfuhr von lebenden Tieren, Rohmilch, Frischfleisch sowie erlegtem Wild und Jagdtrophäen aus den betroffenen Sperrgebieten ist untersagt.
Übertragung durch Kleidung möglich
Die Seuche kann nicht nur durch Tierkontakt, sondern auch über Kleidung, Schuhe oder andere Materialien übertragen werden. Deshalb wird vor allem Landwirtinnen und Landwirten sowie Halterinnen und Haltern von Paarhufern geraten, den Kontakt zu möglichen Infektionsquellen im Ausland strikt zu vermeiden.
Hygienemaßnahmen auf Höfen
Auf landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich sollen betriebsfremde Personen nur in Ausnahmefällen Zugang zu Tieren haben. Ist ein Zutritt erforderlich, gelten strenge Hygieneregeln. Dazu zählen Händewaschen, Desinfektion, betriebsinterne Kleidung und der Zugang über eine Desinfektionswanne.
Laufende Überwachung und Information
Die Veterinärdirektion steht weiterhin im täglichen Austausch mit den anderen Bundesländern sowie dem Bund. Bei Änderungen der Lage erfolgt laut Salzburger Landeskorrespondenz eine sofortige Information der Öffentlichkeit und Medien.
Alle Informationen:

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Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 18. April 2025
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