Geldstrafe unter Vorbehalt
Nur ein "Fingerklopfer" für LASK-Profi Boateng

- Vertrag ist Vertrag: Beim LASK hat Boateng nach dem Urteil keine Konsequenzen zu befürchten.
- Foto: LASK
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Bemessen an dem, was die Münchner Staatsanwaltschaft gefordert hat, ist Jerome Boateng bei seinem Prozess wegen mutmaßlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin äußerst glimpflich davongekommen. Noch weniger Konsequenzen – konkret keine – hat der 36-Jährige von seinem Arbeitgeber, dem LASK zu befürchten.
LINZ. Boateng wurde heute am Landgericht München I wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung schuldig gesprochen und verwarnt. Die ausgebrochene Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro – insgesamt 200.000 Euro – erhielt er unter Vorbehalt. Boateng muss also nur zahlen, sollte er sich nochmals etwas zu Schulden kommen lassen.
Vom Vorwurf schwere Körperverletzung freigesprochen
Vom Vorwurf der schweren Körperverletzung an seiner Ex-Freundin wurde er freigesprochen. Richterin Susanne Hemmerich befand, "dass von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übriggeblieben ist". Boateng selbst zeigt sich in einer ersten Reaktion erleichtert vom Prozessausgang: "Ich bin unendlich erleichtert, dass dieser jahrelange Albtraum nun endet. Das ist vor allem für meine Kinder wichtig. Jetzt möchte ich mich auf die Familie und den Fußball konzentrieren", so der Kicker in einer Aussendung.
Mildes Urteil
Der Deutsche Fußballprofi kam äußerst glimpflich davon, hatte doch die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert. Seine Verteidiger sprachen sich hingegen von Beginn an für eine höchstens "moderate Geldstrafe" wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage aus.
Vorwürfe stets bestritten
Boateng hat stets bestritten, seine frühere Freundin 2018 während eines gemeinsamen Karibik-Urlaubs geschlagen und mit einem Windlicht und einer Kühltasche beworfen zu haben. Es habe sich vielmehr um einen Streit mit gegenseitigen Verletzungen gehandelt – er selbst habe eine blutige Lippe davongetragen.
Keine Konsequenzen beim LASK
LASK-Boss Siegmund Gruber hatte schon vor einiger Zeit in einem Interview mit den Oberösterreichischen Nachrichten klargestellt, dass Boateng seitens des Clubs nichts zu befürchten habe, solange er keine Strafe bekommt, die ihm die Berufsausübung verunmöglichen würde. "In einem Rechtsstaat gilt, dass nur Gerichte über Strafen entscheiden und wenn eine Strafe erfüllt ist, der Lebensweg in der Gesellschaft wieder fortgesetzt werden darf. Das ist ein Grundrecht und gilt für jeden", betonte Gruber gegenüber den OÖN.
Kritik: „LASK wird seiner Verantwortung nicht gerecht“
Kritik am Umgang des LASK mit der Causa Boateng kommt von NEOS-OÖ-Klubobmann Felix Eypeltauer: "Ein Fußballverein hat eine enorme Vorbildfunktion, besonders für Kinder und Jugendliche. Der bisherige Umgang des LASK mit den schwerwiegenden Vorwürfen gegen Jérôme Boateng steht im krassen Gegensatz zur klaren Haltung anderer Vereine und wird der Verantwortung dieses wichtigen Vereins nicht gerecht. Spätestens jetzt braucht es vom LASK eine unmissverständliche Positionierung gegen männliche Gewalt an Frauen. Ob man einen verurteilten Gewalttäter in den eigenen Reihen haben möchte, muss sich der LASK selbst gut überlegen", so Eypeltauer.
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