Bezirk Lilienfeld: Hund mit Rechen geschlagen
![Privatbeteiligtenvertreterin Agnes Lepschy sah den Tatbestand der Tierquälerei gegeben. | Foto: Probst](https://media04.meinbezirk.at/article/2018/07/25/6/13702686_L.jpg?1560239051)
- Privatbeteiligtenvertreterin Agnes Lepschy sah den Tatbestand der Tierquälerei gegeben.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Markus Gretzl
BEZIRK LILIENFELD. Als Schutzbehauptung wertete die St. Pöltner Richterin Julia Deinhofer die Aussage eines 56-Jährigen, der wegen Tierquälerei eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten ausfasste und Schadenersatz in Höhe von 2.755 Euro an seinen Neffen zu zahlen hat (nicht rechtskräftig).
"Nur abgewehrt"
„Ich habe ihn mit einem Rechen nur abgewehrt“, erklärte der Beschuldigte bereits zu Beginn der Verhandlung und rechtfertigte damit sein Verhalten gegenüber dem Hund seines Neffen, dem er am 31. März dieses Jahres im Bezirk Lilienfeld einen Drehsplitterbruch am Bein und zwei Stichverletzungen zugefügt haben soll.
Operation notwendig
„Auf einmal hab ich den Hund schreien gehört“, schilderte der Tierhalter, der mit seinem Verwandten seither keinen Kontakt mehr haben möchte. Der Hund sei geflohen und habe sich im Wald versteckt. Als man ihn fand, habe er ihn in sein Fahrzeug gehoben und ärztliche Hilfe geholt. Insgesamt habe das Tier 15 Wochen gebraucht, um sich von den Verletzungen, die eine Operation nötig machten, zu erholen.
„Er hat mich schon vorher zweimal gebissen“, so der Beschuldigte. „Er ist auf mich zugestürmt und wollte mich vermutlich noch einmal beißen“, meinte er und unterstrich damit sein „nicht schuldig“. Er habe seinem Neffen sogar empfohlen, das Tier einzuschläfern.
Zeugen für den Vorfall gab es nur bedingt. Hauptsächlich die Schwester des Angeklagten belastete ihn. Sie habe im Augenwinkel gesehen, dass ihr Bruder mit dem Rechen wie bei einem Sensenhieb gegen den Hund schlug. Privatbeteiligtenvertreterin Agnes Lepschy sah den Tatbestand der Tierquälerei gegeben. Es habe keinen Angriff des Tieres gegen den 56-Jährigen gegeben, wie dieser behauptete.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.