Beratung
Arbeiterkammer Lilienfeld: Die Schwerarbeit im Fokus
Rund 3000 Menschen haben im ersten Halbjahr Kontakt mit der Arbeiterkammer Lilienfeld aufgenommen.
LILIENFELD. Die komplizierten Regelungen bei der Schwerarbeits- und Invaliditätspension sorgen bei der Arbeiterkammer für ein Steigen der Beratungen in diesem Bereich.
Beratung wird immer wichtiger
In 1.500 Fällen benötigten die Menschen hingegen weiterführende Beratung der AK-Experten in konkreten Problemfällen. Burkhard Eberl, Arbeiterkammer Bezirksstellenleiter, nannte einen Fall als Beispiel. Die Pensionsversicherungsanstalt hat einer 56-jährigen Köchin die Schwerarbeitszeiten wegen zu geringem Kalorienverbrauch per Bescheid nicht anerkannt. Bei einer telefonischen Nachfrage wurde ihr mitgeteilt, dass sie aufgrund täglicher administrativer Tätigkeiten die notwendige Kalorienanzahl nicht erreicht habe.
„Die Dienstnehmerin hat sich deshalb an die Arbeiterkammer Lilienfeld gewandt. Durch genaue Recherche der Arbeiterkammer konnte festgestellt werden, dass die Köchin beim Ausfüllen des Fragebogens irrtümliche Zeitangaben in dieser Sache getätigt hatte“
, berichtet Burkhard Eberl. Die AK Niederösterreich hat ihr deshalb Rechtsschutz gewährt.
"Erst bei Gericht ließ sich die Pensionsversicherung davon überzeugen, dass es sich bei dem im Fragebogen zur Feststellung der Schwerarbeitszeiten eingetragenen Zeitaufwand um Planungsarbeit handelte. „Ein beeideter Sachverständiger schenkte unseren Erklärungen Glauben und somit wurden auch diese 41 Monate als Schwerarbeit anerkannt“
, so Eberl.
45,8 Mio. Euro für Arbeitnehmer
Mehr als 81.000 Arbeitnehmer haben allein im ersten Halbjahr die Hilfe der AK Niederösterreich wegen Problemen am Arbeitsplatz gesucht.
„Wir haben 45,8 Millionen Euro für die Betroffenen erreicht“
, zieht Vizepräsidentin Angela Fischer Bilanz. Komplizierte Regelungen bei der Schwerarbeits- und Invaliditätspension sorgen bei der AK Niederösterreich für ein Steigen der Beratungen in diesem Bereich. Obwohl es bei der Schwerarbeitspension eine Berufsliste gibt, muss im Einzelverfahren nachgewiesen werden, dass bestimmte Faktoren zutreffen, wie etwa unregelmäßige Nachtarbeit, Hitze, Kälte und Schichtarbeit.
„Das führt immer wieder zu unverständlichen Entscheidungen der PVA und auch zu regionalspezifisch unterschiedlichen Auslegungen der Rechtslage. Damit wird für Betroffene der Weg in die wohlverdiente Schwerarbeitspension nach 45 Jahren erschwert“
, erklärt Fischer.
Das könnte Dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.