Wegen Todesfall und Corona
Witwe kämpft um ihren Kleingarten in der Leopoldstadt

Inge Haindl möchte den Kleingarten ihres verstorbenen Mannes übernehmen. Dies sei aber nur mit hohen zusätzlichen Kosten möglich. | Foto: Sabine Krammer
  • Inge Haindl möchte den Kleingarten ihres verstorbenen Mannes übernehmen. Dies sei aber nur mit hohen zusätzlichen Kosten möglich.
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Wegen Fristversäumnis: Leopoldstädter Witwe muss den Kleingarten in der Anlage "Grünland" ihres verstorbenen Mannes räumen.

WIEN/LEOPOLDSTADT. Der Kleingartenverein Grünland, zwischen Grünlandgasse, Wehlistraße und Simon-Wiesenthal-Gasse, ist ein ruhiges Naturparadies. Auch im Garten des im Oktober verstorbenen Heinz Haindl blüht und summt es. Getrübt wird das Idyll aber durch den Streit um die Nachfolge der Parzelle.

Erst mit dem Beginn des Verlassenschaftsverfahrens erfuhr die Witwe von den nötigen Schritten. Um den Kleingarten ihres Mannes zu übernehmen, wäre eine Verlängerung des Unterpachtvertrages nötig gewesen. „Durch das Begräbnis, die Amtswege, die Lockdowns und meine Corona-Erkrankung habe ich von der Frist für die Eintrittserklärung fünf Tage zu spät erfahren“, so Inge Haindl. Deshalb wurde der Vertrag der Parzelle, welche seit 1971 in Familienbesitz ist, vom Kleingartenverein aufgelöst.

Kleingarten seit 1971 in Familienbesitz

Das Schreiben der Rechtsanwältin Christina Toth verwundert die Witwe. Denn heißt es darin, dass der „Kleingarten vom nicht verpachteten Inventar zu räumen und unter Belassung des im Garten vorhandenen Gartenhauses zurückzugeben“ sei. Doch war der Kleingarten des verstorbenen Heinz Haindl unverbaut. Eine infrastrukturelle Versorgung mit Wasser, Kanal, Energie und Müllentsorgung gab es, wie bei der sogenannten "Siedlungsform", nicht.

Vergeblich versuchte die Witwe, etwas an der Entscheidung zu ändern. Die Bitte um eine "menschliche Lösung" wurde bis heute abgelehnt und eine Räumungsklage eingebracht. „Der Vorstand hat keinen Einfluss auf die Weitergabe, kann jedoch ein Vorschlagsrecht an den Zentralverband richten. Der Zentralverband ist der alleinige Entscheider", informiert Petra Hübsch, Obfrau des Kleingartenvereins Grünland.

"Keine menschliche Lösung"

In einem Telefonat mit Wilhelm Wohatschek, Präsident des Zentralverbands der Kleingärtner, versuchte sich Haindl zu einigen. Doch habe er eine Lösung von der Errichtung einer infrastrukturellen Versorgung abhängig gemacht. „Das würde Kosten von 15.000 bis 20.000 Euro bedeuten, obwohl ich keine Infrastruktur benötige“, so Haindl. Denn sie will nur die Ruhe im Grünen genießen.

Auch Bezirksvorsteher Alexander Nikolai (SPÖ) und die bz versuchten, mit Präsident Wohatschek Kontakt aufzunehmen. Doch kam bis Redaktionsschluss keine Reaktion auf E-Mails oder Anrufe. Nikolai ist zwar um eine Lösung bemüht, doch habe er keine Handhabe gegenüber dem Kleingartenverein. Er verweist auf die Rechtsanwälte. So wird es im richterlichen Ermessen liegen, ob aufgrund der Pandemie und der Corona-Erkrankung ein Fristenaufschub gerechtfertigt ist und die Witwe den Kleingarten doch noch behalten darf.

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