Reinhards Weg als Koch
Vom Studentenjob zur Berufung

- Reinhard Geigenberger liebt seinen Beruf Koch, dabei fing er als Student als Küchenhilfe an.
- Foto: sg
- hochgeladen von Simone Göls
Reinhard Geigenberger hat einen außergewöhnlichen Weg eingeschlagen, der ihn letztendlich zum Beruf des Kochs geführt hat. Heute ist er Koch im "Wohnzimmer", das zur FEST Gesellschaft gehört.
KREMS. Reinhard Geigenberger hat nicht den klassischen Weg der Lehre genommen, sondern erst die AHS-Matura absolviert und an der Universität für Bodenkultur (BOKU) in Wien studiert. Finanziert hat er sich sein Studium mit Jobs in der Gastronomie – vor allem als Küchenhilfe. "Und irgendwann verbrachte ich immer mehr Zeit in der Gastronomie als an der BOKU", berichtet Reinhard Geigenberger, "so bin ich eben in den Beruf hineingerutscht und habe mich damit angefreundet."

- Reinhard Geigenberger liebt seinen Beruf Koch, dabei fing er als Student als Küchenhilfe an.
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Weil er jede Menge Praxis gesammelt hatte, konnte er eine außertourliche Lehrabschlussprüfung absolvieren, musste eine Theorieprüfung, wie auch eine Ptaxisprüfung ablegen und konnte auf diese Weise den Lehrabschluss zum Koch machen.
"Eine der ersten Sachen, die ich von meinem damaligen Chef gelernt habe, war: Hauptsache, ich bleibe dem Gast mit meiner Arbeit in Erinnerung."
Wer kann ausnahmsweise zur LAP antreten?
Die Wirtschaftskammer bietet die Lehrabschlussprüfung (LAP) an. Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) eröffnet auch Personen, die keine formale Ausbildung (Lehre oder Schule) durchlaufen haben, den Zugang zur Lehrabschlussprüfung.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden:
Vollendung des 18. Lebensjahres und Erbringung des Nachweises, dass die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse des betreffenden Lehrberufes, z.B. durch eine entsprechend lange und einschlägige Anlerntätigkeit oder sonstige praktische Tätigkeit oder durch den Besuch einer entsprechenden Kursveranstaltung, erworben wurden.
Als Nachweis gilt auch die Zurücklegung von mindestens der halben für den entsprechenden Lehrberuf festgesetzten Zeit, wenn keine Möglichkeit besteht, für die restliche Lehrzeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Antrag
Es muss bei der zuständigen Lehrlingsstelle ein Antrag eingebracht werden, diese erlässt dann einen Bescheid für die ausnahmsweise Zulassung zur LAP.
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