Biberfamilie sorgt für Ärger
Tier- und Naturschützerin Monika Marzoch setzt sich für Biber in Harmannsdorf ein.
HARMANNSDORF (fd). Erstmals im Jahr 2012 wurden im Donaugraben bei der Hoheiser-Mühle in Harmannsdorf Biberdämme entdeckt. Seitdem gibt es Streit zwischen Naturschützern und Gemeindevertretern beziehungsweise Bürgermeister Norbert Hendler. "Durch mehrmalige Zerstörung von Dämmen, brutales Ausbaggern des Donaugrabens und andere Aktionen, welche die Lebensgrundlagen für Biber zerstören, werden die hier lebenden Tiere systematisch vergrämt", erklärt Monika Marzoch. "Und das verstößt eindeutig gegen Gesetze zum Schutz der Biber in Österreich und der EU. Die Biber sind ganzjährig geschützt und dürfen ohne Ausnahmegenehmigung weder vertrieben noch gefährdet werden."
Keine Lebensgrundlage
"Aus fachlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass der genannte Abschnitt des Donaugrabens bei Harmannsdorf wahrscheinlich keinen geeigneten Lebensraum für die Biber darstellt", argumentiert Karl Hiesberger vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz. Dies war auch Begründung für eine 2009 erteilte Sondergenehmigung zur Vergrämung der Biber, welche aber mit März 2010 abgelaufen ist. "Sich jetzt auf die Sondergenehmigung zu berufen, ist rechtswidrig", betont Marzoch. Die neuen Biberdämme befinden sich allerdings tatsächlich in einem Bereich, welcher auch beim besten Willen nicht als "bibergerecht" gesehen werden kann. Wie man an den Spuren sieht, ernähren sich die Tiere zur Zeit von jungen Rapstrieben, aber das war es dann auch schon. Ein einziger, noch dazu durch Gitter geschützter, Baum in unmittelbarer Nähe des Hauptdammes kann einer Biberfamilie keine Lebensgrundlage bieten.
Geplantes Erholungsgebiet
Bürgermeister Hendler weist die Beschuldigungen, gegen Gesetze zu verstoßen beziehungsweise Gemeindearbeiter zu gesetzeswidrigen Handlungen aufzufordern, strikt zurück. "Wir halten uns an die entsprechenden Vorschriften", betont er. "Dass Landwirte ihre Bäume – also ihr Eigentum – mit Absperrungen vor den Bibern schützen, kann doch nicht rechtswidrig sein."
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