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Gut versichert im Urlaub

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Bevor es losgeht, sollte man bedenken, dass man auch in der schönsten Zeit des Jahres krank werden könnte. Wichtig: der richtige Krankenversicherungsschutz – denn je nach Reiseziel gelten andere Bestimmungen.

Wer seinen Urlaub im Inland verbringt, kann sich mit der e-card bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenanstalten medizinisch behandeln lassen. Auch im Ausland, insbesondere in den EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz, erleichtert die e-card vieles: Auf ihrer Rückseite befindet sich nämlich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die bei allen Vertragsärzten und öffentlichen Spitälern in diesen Ländern verwendet werden kann. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet direkt mit der NÖ Gebietskrankenkasse ab. Sollte in Einzelfällen die EKVK abgelehnt und auf Barzahlung bestanden werden, dann muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärzte. Dort muss – wie in Österreich bei einem Wahlarzt – vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung gibt es bei der NÖGKK eine Kostenerstattung in Höhe der inländischen Tarife.

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro und die Türkei gibt es nach wie vor einen Urlaubskrankenschein. Diesen bekommt man bei seinem Arbeitgeber oder bei der NÖGKK. Der Urlaubskrankenschein muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann können Arzt, Medikamente oder Spital auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch genommen werden.
Mit allen übrigen Staaten hat Österreich kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer zum Arzt oder ins Spital muss, bezahlt die Rechnung vorerst selbst und kann sie dann bei der Krankenkasse einreichen. Die Kostenerstattung ist meist geringer als der tatsächlich bezahlte Betrag. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, die diese Differenzkosten ganz oder teilweise übernimmt. Generell ist bei Auslandsreisen der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ratsam. Diese deckt eventuelle Selbstbehalte bzw. den Heimtransport bei Unfällen oder schweren Erkrankungen ab.

Hinweis: Wenn jemand auf der Rückseite seiner e-card nur Sterne (********) vorfindet, so besitzt er auf Grund fehlender Vorversicherungszeiten keine gültige EKVK. In diesem Fall kann man bei der NÖGKK rechtzeitig vor Urlaubsantritt eine „Provisorische Ersatzbescheinigung“ beantragen.

Info: Tel. 050899-6100

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