AK-Konsumentenschutzbilanz
Internet- und Wohnungsanfragen nehmen zu

- Die Arbeiterkammer Kärnten zog heute Bilanz über den Konsumentenschutz aus dem Jahr 2024.
- Foto: MeinBezirk.at
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Die Arbeiterkammer zog in einer Pressekonferenz Bilanz über den Konsumentenschutz im Jahr 2024. Auffallend: Internetberatungen haben um fast 52 Prozent zugenommen. Auch das Thema Wohnen beschäftigt die Kärntnerinnen und Kärntner.
KÄRNTEN. Die Arbeiterkammer Kärnten hat am Mittwoch Bilanz über ihre Konsumentenschutz-Tätigkeit im Jahr 2024 gezogen. Sie führte rund 58.300 kostenlose Beratungen durch und erstritt in Summe knapp 397.000 Euro. In 82 Fällen musste sie sogar Klage einbringen. Die Anfragen betrafen etwa abgelaufene Gutscheine einer Fluggesellschaft, versteckte Kostenfallen in Verträgen oder Fake-Shops.
Internetbetrug nimmt zu
Im Bereich der Internet- und Telefondienste wurden rund 4.000 Beratungen durchgeführt, ein Zuwachs von fast 52 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023. "Der Großteil betrifft Fake-Shops, gefälschte Gewinnspiele oder Fischen nach Bankomatdaten über gefälschte Links", erklärt Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes. Laut der Arbeiterkammer Kärnten nutzen Kriminelle immer ausgefeiltere Methoden, um gutgläubige Menschen abzuzocken.
Wohnen ist Spitzenreiter
Mit 23.329 Anfragen prägte auch das Thema Wohnen die Anfragen an den AK-Konsumentenschutz 2024. Vor allem mit Heizkosten, Betriebskosten und Mietzinsen haben sich die 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. "Die Zunahme der Beratungen im Bereich Miet- und Wohnrecht ist dadurch geschuldet, dass diese Sparte sehr viel vom Einkommen frisst. Da wollen die Konsumenten einfach sicher sein, dass es passt", so Michael Tschamer, Experte für Miet- und Wohnrecht in der Arbeiterkammer Kärnten.
Zahlreiche Beispiele
Auch die Zahl der Beratungsbilanz im Reisebereich ist mit 3.806 Beratungen hoch, wobei auch die Fälle teilweise brisant sind: Eine Kärntnerin hat sich etwa vor Reiseantritt von ihrem Partner getrennt. Der Reiseveranstalter verrechnete daraufhin auf Basis des Gesamtpreises von 11.000 Euro die Stornokosten mit 5.800 Euro und zeigte sich trotz Intervention der AK nicht kulant. Auch die Versicherung weigerte sich, den Betrag zu übernehmen. Erst nach Gesprächen und mit einem eindeutigen Nachweis, dass die Ex-Partner keinen gemeinsamen Haushalt mehr haben, lenkte die Versicherung ein und beglich die offene Forderung des Reiseveranstalters.
Forderungen der AK
Die Arbeiterkammer fordert neuerlich, dass das Fach "Verbraucherbildung" an allen Schulen etabliert werden soll, um mit konsumentenschutzrechtlichem Wissen im Alltag ausgestattet zu sein. Außerdem sollen befristete Mietverträge abgeschafft und Überziehungszinsen auf fünf Prozent begrenzt werden.
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