Fehlen 170.000 EAG-Kostenbefreiungsanträge?
Oktober 2022: Strompreisbremse und Netzkostenzuschuss beschlossen.
Die Strompreisbremse ab 01.12.2022 bis 30.06.2024 ist eine Entlastungsmaßnahme für alle Haushalte, die Strom beziehen.
Um Haushalte mit geringem Einkommen zusätzlich zu unterstützen, gibt es außerdem den Strom-Netzkostenzuschuss im Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2024.
Für einkommensschwachen Haushalte übernimmt der Bund 75% der Strom-Netzkosten. Gedeckelt ist der Zuschuss pro Zählpunkt (einkommensschwachen Haushalt) mit 200 Euro pro Jahr.
Um diesen Netzkostenzuschuss zu erhalten, muss der Haushalt von den Erneuerbaren-Förderkosten befreit sein. Das ist möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS) vorliegen und die Befreiung von den EAG-Förderkosten bei der GIS GmbH schon beantragt und gewährt wurde.
Aktuell sind österreichweit rund 300.000 einkommensschwache Haushalte von den GIS-Gebühren befreit, aber nur rund 130.000 dieser Haushalte haben auch eine Befreiung von den EAG-Förderkosten beantragt.
Rund 170.000 dieser 300.000 GIS-Befreiten Haushalte sollten daher noch 2022 einen Antrag auf Befreiung von den EAG-Förderkosten einbringen, um ab 01.01.2023 die Stromnetzkostenentlastung von ihrem Stromnetzbetreiber zu erhalten.
Link- Antrag homepage GIS
(Irrtümer sowie Rechen-/Satzfehler etc. vorbehalten.)
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