Ab Montag
Wien führt Registrierungspflicht in der Gastronomie ein

- Die Wirte müssen die Formblätter sammeln und vier Wochen aufbewahren.
- hochgeladen von Wiener Restaurantwoche
Wien erlässt eine Verordnung zur verpflichtenden Registrierung von Gästen in der Gastronomie. Die Verordnung soll bereits am Montag in Kraft treten.
ÖSTERREICH. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei Coronavirusinfektionen solle so erleichtert werden, kündigte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Donnerstag im Gespräch mit der APA an. Die Wirte müssen künftig verpflichtend Formblätter auflegen, in die sich die Gäste eintragen müssen. Das soll im Hausrecht der jeweiligen Gastronomiebetriebe festgeschrieben werden, so Ludwig (SPÖ) zur APA.
Behörde nimmt im Infektionsfall Einsicht
Man verzichte bewusst auf Listen und setze bewusst auf eine Umsetzung mittels einzelner Blätter. Das soll gewährleisten, dass andere Besucher nicht einsehen können, wer an jenem Tag ebenfalls das Lokal besucht hat. Die Gastronomen müssen die Formblätter sammeln und vier Wochen aufbewahren. Der Datenschutz werde jedenfalls gewährleistet, wurde versichert. Denn die Behörde dürfe nur bei einem Infektionsfall in die Unterlagen Einsicht nehmen.
Die Verordnung soll schon am Montag in Kraft treten. Eine Vorverlegung der Sperrstunde auf 22 Uhr wird es aber nicht geben. Man wolle verhindern, dass Personen nach dem Schließen der Lokale zu illegalen Partys gehen oder zu Hause mit einer größeren Zahl von Menschen weiter feiern.
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