Lockdown-Ende mit 12. Dezember gefordert
Sport-, Freizeit- und Kinobetriebe fordern Öffnung

Auch die Kinobetreiber fordern ein Lockdown-Ende. | Foto: Archiv
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Die Verlängerung des Lockdowns für ist für die heimischen Betriebe wirtschaftlich nicht mehr tragbar. Die Geduld der Unternehmer neigt sich dem Ende zu.

TIROL. Zahlreiche Freizeit- und Sport- sowie Kino- und Kulturbetriebe erleben die schwierigste Zeit ihres Bestehens. Die Stimmung bei Fitnessstudiobetreibern, Tanzschulen, Campingplätzen, Kinos und anderen Freizeit,- Sport- und Kulturbetrieben schwankt zwischen Verzweiflung und Frustration. Die aktuellen Diskussionen über eine mögliche Verlängerung des Lockdowns über den 11. Dezember hinaus führt zu extremer Verunsicherung der seit Beginn der Pandemie schwerst betroffenen Betriebe. „Wir werden eine zeitliche Benachteiligung in der Öffnungsphase gegenüber anderen Branchen nicht hinnehmen“, macht Fachgruppenobmann Georg Giner seinen Standpunkt klar und ergänzt: „Eine Verlängerung des Lockdowns wäre für viele Betriebe wirtschaftlich nicht mehr stemmbar und weder für die Betreiber, noch die Kunden tragbar.“

Betrieb ist möglich

Die Sport- und Freizeitbetriebe müssen wieder durchstarten können. Bereits vor dem erneuten Lockdown haben diese bewiesen, dass sie auch mit Corona-Auflagen gut arbeiten können. Alois Fauster, Sprecher der Tiroler Fitnessbetriebe, erklärt: „In unserer Branche ist die lückenlose Kontrolle der bereits vor dem Lockdown bestehenden Maßnahmen problemlos möglich, die Betriebe waren und sind bestens vorbereitet, es gibt Präventionskonzepte und es gab nachweislich keine Cluster im Freizeit- und Sportbereich.“
Das Weihnachtsgeschäft ist für Kinobetriebe immens wichtig, denn gerade zu dieser Zeit erfreut sich das Kino größter Beliebtheit. Um Verluste aus dem Lockdown zumindest teilweise kompensieren zu können, ist eine zeitliche Benachteiligung von Kino- und Kulturbetrieben in der Öffnungsphase nach dem Lockdown fatal für die Branche. Alexander Wurzenrainer, Sprecher der Tiroler Kinos, fordert außerdem, dass Kinobetriebe differenziert von der Nachtgastronomie bzw. Veranstaltungen (ohne festen Sitzplatz) behandelt werden: „In Kinos wird die Ansteckungsgefahr aufgrund der zugewiesenen Sitzplätze und der geringen Interaktion der Besucherinnen und Besucher ohnehin minimiert. Wir verlangen daher hinsichtlich der Zutrittsregeln eine Gleichstellung der Kinobetriebe mit der Gastronomie.“

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