Strafverfahren: Streit über Schlafzimmertemperatur
HOLLABRUNN (mr). Die skurrilsten Vorfälle des Familienlebens beschäftigen die Strafgerichte. Seit zwanzig Jahren leben zwei Pensionisten (er: 63, sie: 58) zusammen. Nicht immer in Frieden: Vor sechs Jahren wurde ihre Ehe geschieden, danach setzten sie die Beziehung in Form einer Lebensgemeinschaft fort.
Am 4. Februar kam es zum finalen Krach. Er hatte die Heizung voll aufgedreht, die Frau konnte nicht schlafen und drosselte sie. „Dann war er auf 100 und schrie mich an: Ich bring‘ dich um, zerstückl‘ dich und steck‘ dich in die Gefriertruhe“, berichtete sie vor Gericht.
Der aus der Wohnung weggewiesene Pensionist bekannte sich der gefährlichen Drohung schuldig, bedauerte den Vorfall und strebte eine Versöhnung an. „Machen wir doch eine Paartherapie“ schlug er ihr vor. Da stieß er jedoch auf taube Ohren. „Ich will von diesem Kontrollfreak nichts mehr hören und sehen“ tönte sie resolut in den Saal. Es kam zu keiner Verurteilung, der Richter stellte nach Zahlung eines Betrages von 300 Euro an die Frau die vorläufige Einstellung des Strafverfahrens für eine zweijährige Probezeit in Aussicht.
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