Welches Gericht
Kompetenzfrage rund um Hietzinger Verbindungsbahn-Prozess
Beim Prozess um die Verbindungsbahn-Pläne der ÖBB geht es derzeit auch um die Frage, ob die Verbindungsbahn eine Hochleistungsstrecke ist. Es schien sogar einige Tage lang möglich, dass die Frage am Verfassungsgericht, und nicht wie aktuell am Bundesverwaltungsgericht, verhandelt werden müsse. Doch es bleibt wie gehabt.
WIEN/HIETZING. Der Prozess rund um die Verbindungsbahn-Pläne der ÖBB geht weiter – und zwar, wie gehabt, am Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Darüber herrschte mehrere Tage lang Uneinigkeit. Der Grund: Man musste sich zuerst einig werden, welches Gericht die Frage behandeln soll, ob die Verbindungsbahn denn eine Hochleistungsstrecke sei. Das berichtete die Bürgerinitiative "Verbindungsbahn-besser". Zusammen mit den Initiativen "Lebenswertes Unter St. Veit" und "Attraktivierung der Verbindungsbahn – Ohne Hochtrasse und Querungsverlust" kämpft diese vor Gericht gegen die ÖBB-Pläne.
Die Frage, ob die Verbindungsbahn eine Hochleistungsstrecke sei, sei an einem Verhandlungstag Anfang Oktober so dominant geworden, dass die Verhandlung abgebrochen wurde und der Richtersenat sich zu Beratungen zurückzog, teilt die Initiative mit. Davor sei es zu einem "regen juristischen Austausch" gekommen, in dem einige Fragen debattiert worden seien.
Richtersenat am Verwaltungsgericht entscheidet
Unklar war nach Unterbrechung der Verhandlung weiterhin gewesen, ob zu dieser Frage der Verfassungsgerichtshof (VfGH) angerufen werden solle. "Je nach Entscheid des VfGH zu dieser Frage könnte der UVP-Bescheid wegen der Nichtzuständigkeit des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für nichtig erklärt werden", erklärt "Verbindungsbahn-besser".
Mehrere Tage später folgte aber die Entscheidung: Der Prozess wird sehr wohl am BVwG weitergeführt. Irene Salzmann von der Bürgerinitiative dazu: "Die Frage, ob die Verbindungsbahn eine Hochleistungsstrecke ist, wird der Richtersenat entscheiden." Zuvor werde dieser das Gutachten eines Sachverständigen zurate ziehen.
Indessen läuft der Prozess weiter, am 22. und 23. Oktober waren bzw. sind die jüngsten beiden Prozesstage angesetzt. Am Mittwoch, 23. Oktober, geht es unter anderem um Verkehr- und Humanmedizin bzw. Lärmbelästigung. Im Jänner sollen in einer neuen Runde naturschutzrechtliche Fragen behandelt werden.
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