Opfer fast getötet: Junger Schläger bleibt straffrei

Bei Attacke seines besten Freundes wurde Jugendlicher schwer verletzt und muss nun um Schmerzensgeld kämpfen.
MARKERSDORF/HAINDORF (wp). Es waren die schlimmsten Momente im jungen Leben des 14jährigen Oliver Kraft, als er von seinem „Freund“ im Herbst des Vorjahrs in einem plötzlichen Anfall von Aggression zu Boden geschlagen wurde. Immer wieder trat der um ein Jahr ältere Täter seinem Opfer in den Bauch und schlug dessen Kopf auf den harten Straßenasphalt. Erst Schulkollegen konnten den Tobenden stoppen und in die Flucht schlagen. Im Schock wollte der Schwerverletzte noch nach Hause gehen, brach aber bald mit schweren inneren Blutungen zusammen.

Zerfetzte Milz
Im Spital wurde neben Hämatomen im Kopfbereich auch eine Gehirnerschütterung festgestellt. Obendrein war die Milz durch die brachiale Gewalteinwirkung regelrecht zerfetzt worden. „Ich konnte gar nicht richtig atmen und hatte Angst zu ersticken“, erinnert sich der Jugendliche. Neun Tage war er im Intensivwachzimmer an allen möglichen Geräten, die seinen Zustand überwachten, angeschlossen. Mittlerweile hat er sich erholt. Der Täter blieb straffrei, da er geständig war und die Staatsanwaltschaft einen außergerichtlichen Tatausgleich herbeiführte, obwohl es zu keiner Versöhnung mit dem Opfer kam. „Unser Sohn hätte sterben können, aber der Schläger wird nicht einmal zu Verantwortung gezogen. Das ist ein völlig falsches Signal“, zeigen sich Olivers Eltern, Peter und Brigitte Kraft, entsetzt. „Wir wollen ja nicht, dass der jugendliche Täter ins Gefängnis muss, aber dass er zumindest Sozialarbeit hätte leisten müssen und eine Strafe auf Bewährung erhält. Aber er stand ja nicht einmal vor einem Richter“. Außerdem erwarten sie Schmerzensgeld in einer dem Fall angemessenen Höhe, derzeit will der Täter nur 1.000 € zahlen.

Mutter des Täters: „ Es ist schwer, mit dieser Tat zu leben“
„Es tut uns entsetzlich leid, was passiert ist“, erklärt die Mutter des jugendlichen Schlägers im Gespräch mit dem Bezirksblatt. „Natürlich wäre auch ein Sozialdienst als Sühne für die unentschuldbare Tat unseres Sohnes möglich gewesen, aber es hat nun den außergerichtlichen Tatausgleich gegeben.“ Im Zusammenhang damit gab es für den jugendlichen Täter einige Auflagen, unter anderem auch eine Therapie. „Es ist sowohl für unseren Sohn, als auch für uns als Eltern sehr schwer, mit dieser Tat zu leben. Dazu kommt, dass wir in der Dorfgemeinschaft nun geächtet sind.“ Zu Schmerzensgeldzahlungen meint die Mutter des Täters: „Es wird von der Familie des Opfers ein fünfstelliger Betrag gefordert, das erscheint uns schon etwas hoch; wir hätten das gern über ein Schätzgutachten geklärt. Wir sind dann selbstverständich bereit, den geforderten Betrag zu begleichen.“

Werner Pelz; Telefon: 06767001175 // Mail: wpelz@bezirksblaetter.com

Ja, aber ...
Die Jugend ist nicht gewalttätiger geworden, kriminelle Taten gelangen nur, im Gegensatz zu früher, öfter in die Medien – zumindest behaupten das Jugendforscher und untermauern das mit allerlei Untersuchungen und Statistiken. Für jemanden, der Opfer eines jugendlichen Schlägers wurde, ist das unerheblich, denn er muss, wie der vierzehnjährige Oliver Kraft, Erlebnisse, die ihm ein Schulkollege antat, erst einmal verkraften. Mag sein, dass auch der jugendliche Schläger an der, von ihm begangenen Tat kiefelt, wie es seine Mutter eindringlich schildert, und er bereut. Trotzdem mutet es seltsam an, dass ein Strafmündiger Jugendlicher nach einer Straftat, die seinem Opfer auch das Leben häatte kosten können nicht einmal vor einem Richter steht und eine Bewährungsstrafe ausfasst. Vielleicht nicht einmal die gesellschaftliche Dimension seiner Tat erfassen kann. Selbst so mancher kleine Diebstahl wird mitunter härter geahndet. Nicht, dass man einem Jugendlichen eine Vorstrafe wünscht, aber in so einem Fall, wäre eine Diversion in Form eines abzuleistenden Sozialdienstes durchaus wünschenswert gewesen. Ja, zu außergerichtlichem Tatausgleich, aber das bitte mit der nötigen Angemessenheit.

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