Parkzeit in Freistadt überzogen
Kurzes Plauscherl mit Freundin kostete 110 Euro

- Eva-Maria Röbl und Thomas Koller vor dem Schild von Loyal Parking beim Fachmarktzentrum in Freistadt, auf dem jede Menge Kleingedrucktes steht.
- Foto: MeinBezirk/Roland Wolf
- hochgeladen von Roland Wolf
Eva-Maria Röbl aus Neumarkt im Mühlkreis fiel aus allen Wolken, als kürzlich eine Zahlungsaufforderung über 110 Euro in ihrem Briefkasten lag. Ihr Vergehen: Sie hatte die Parkzeit vor dem Fachmarktzentrum in der Industriestraße in Freistadt um zwölf Minuten überschritten, weil sie sich kurz mit einer Freundin unterhalten hatte.
FREISTADT, NEUMARKT. Am Samstag, 5. April, war Eva-Maria Röbl im Fachmarktzentrum (FMZ) in Freistadt, um dort Einkäufe zu erledigen. Sie stellte ihren Wagen gegen 15.30 Uhr auf dem Parkplatz ab. Nach dem Einkaufen ging sie noch kurz zum Penny-Markt auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Dort traf sie eine Freundin, mit der sie ins Plaudern kam. Um 17.42 Uhr verließ sie den Parkplatz vorm FMZ. Das Problem: Dort ist das Parken samstags nur bis 17.30 Uhr erlaubt. Wer zuwiderhandelt, muss tief in die Tasche greifen.
„Strafe unverschämt hoch“
„Ich verstehe, dass ich gegen die Parkordnung verstoßen habe, bin jedoch der Meinung, dass eine Strafe von 110 Euro für zwölfminütiges Überziehen unverschämt hoch ist“, sagt Röbl. Sie wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Dort wurde ihr mitgeteilt, sie soll sich mit der Firma Loyal Parking in Verbindung setzen. Diese ist beauftragt, die Parkfläche zu bewirtschaften und berechtigt, die Durchsetzung der auf der Parkfläche geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sicherzustellen.
„Reduzierung nicht möglich“
„Ich schilderte Loyal Parking meine Situation und bat um eine Reduzierung der Strafe“, berichtet die junge Neumarkterin. Diesem Anliegen wurde allerdings nicht entsprochen, obwohl Röbl Belege vorlegen konnte, die beweisen, dass sie am 5. April tatsächlich im FMZ eingekauft hatte. Von Loyal Parking hieß es lediglich lapidar: „Vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Reduzierung der Vertragsstrafe ist aufgrund systembedingter Vorgaben nicht möglich.“
„Mit Augenmaß operieren“
Danach wandte sich Röbl an Thomas Koller aus Freistadt, den Versicherer ihres Vertrauens. Er riet ihr von einer rechtlichen Auseinandersetzung ab. „Natürlich könnten wir das probieren, aber wer weiß, ob wir damit Erfolg hätten. Um mögliche weitere Kosten und Nerven zu sparen, habe ich Frau Röbl gesagt, sie soll der Zahlungsaufforderung nachkommen.“ Koller ärgert sich – genauso wie seine Klientin – über die Höhe der Strafe. „Ich bitte, in Zukunft ein wenig mit Augenmaß zu operieren.“ Dass Röbl und Koller an die Öffentlichkeit gehen, hat einen einfachen wie löblichen Grund: „Wir wollen verhindern, dass andere in dieselbe Falle tappen.“
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Hinweis: Wir haben die Betreiberin des Fachmarktzentrums Freistadt, die FMZ Freistadt GmbH mit Sitz in Kufstein, um eine Stellungnahme gebeten. Sollte diese eintreffen, werden wir den Bericht aktualisieren.



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