Freistädter Anwalt warnt
"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum"

- Anwalt Michael Hennerbichler rät allen – besonders auf sozialen Kanälen – keine Kommentare abzugeben, die jemand anderen beleidigen oder eine üble Nachrede darstellen.
- Foto: diego.cervo/panthermedia
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Der Freistädter Anwalt Michael Hennerbichler erklärt, welche Folgen unbedachte Äußerungen im World Wide Web haben können.
FREISTADT. Immer häufiger suchen Menschen – auch im Bezirk Freistadt – rechtliche Hilfe, weil sie in sozialen Netzwerken wie Facebook beschimpft, beleidigt, verleumdet oder sogar bedroht werden. Meistens kommt es in diesen Fällen zu außergerichtlichen Lösungen, etwa 20 Prozent landen vor einem Richter. "Oft werden die 'Übeltäter' erst durch ein Anwaltsschreiben wachgerüttelt und begreifen, dass sie Unrichtiges getan haben", sagt Michael Hennerbichler. Er betreibt gemeinsam mit seinem Bruder Christian und seiner Kollegin Sigrun Teufer-Peyrl eine Kanzlei in der Freistädter Innenstadt. Bei den meisten erziele man durch solch ein Schriftstück einen Lerneffekt. Sie geben eine Unterlassungserklärung ab, zahlen die Anwaltskosten, und damit ist der Fall erledigt. Durchaus positiver Nebeneffekt: Trittbrettfahrer, die davon Wind bekommen, dass Beschimpfungen im Internet ins Geld gehen können, löschen schnell beleidigende Kommentare.
Gerichte kennen keinen Spaß
Mit Sicherheit vor Gericht landen jene Fälle, in denen es um Verstöße gegen das Verbotsgesetz 1947 geht. Schnell einmal ein Wiener Schnitzel in Hakenkreuzform ins weltweite Netz stellen – da kennen die Staatsanwaltschaften und Gerichte keinen Spaß! "Besonders zu beachten ist, dass man sich bei einem Verstoß gegen das Verbotsgesetz vor einem Geschworenengericht wiederfindet und sich dort zu verantworten hat", betont Hennerbichler.
Wahrheitsbeweis antreten
Behauptungen im Internet müssen dem Wahrheitsbeweis standhalten. Wenn jemand dem Bürgermeister einer Gemeinde eine Affäre nachsagt, muss dieser auch tatsächliche fremdgegangen sein, und die Behauptung muss bewiesen werden. "Denn sonst würde es sich um üble Nachrede handeln", sagt Hennerbichler.
Aggressive "Tierschützer"
In jüngster Zeit musste der Freistädter Rechtsanwalt, der in St. Oswald lebt, feststellen, dass vermeintliche Tierschützer zum Teil besonders vehement gegen angebliche Tierquäler vorgehen. "Dabei wird oft mit wildesten Beschimpfungen vorgegangen, ohne den Sachverhalt zu kennen oder ihn überprüft zu haben", sagt Hennerbichler. "Es wird mitunter so weit unter die Gürtellinie gegriffen, dass Leute öffentlich schreiben, man solle gewisse Personen umbringen." Der Rechtsanwalt hatte eine Mandantin, die mit Sicherheit keine Tierquälerin ist und auch bestimmt nichts angestellt hat. "Sie wurde durch eine gezielte Schmutzkübelkampagne regelrecht fertiggemacht." Das Problem: Viele Nutzer der sozialen Medien springen auf so ein Gerücht auf und helfen mit, es rasend schnell zu verbreiten. "Sie glauben, dass sie sich in einem rechtsfreien Raum befinden." Doch das ist ein Trugschluss. "Auch im Internet gilt der Rechtsstaat. Durch das Gesetzespaket 'Hass im Netz' wurden die Ansprüche ausgeweitet und die Rechtsdurchsetzung für Betroffene wesentlich erleichtert. Ein wichtiges Gesetz, um ausufernde Hasspostings in den Griff zu bekommen."
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Diese Gesetze kommen zur Anwendung
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer sich dort nicht an die Spielregeln hält, wird genauso sanktioniert wie im "echten Leben". Aus strafrechtlicher Sicht kommt das Strafgesetzbuch (StGB) zur Anwendung. Je nachdem, was behauptet wird, geht es um üble Nachrede (§ 111 StGB), Beleidigung (§115 StGB), Verhetzung (§ 283 StGB) oder Verleumdung (§ 297 StGB). Auch das Mediengesetz kann angewendet werden. Aus zivilrechtlicher Sicht können die Tatbestände der Ehrenbeleidigung (§ 1330, Absatz 1, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) und der Kreditschädigung (§ 1330, Absatz 2, ABGB) erfüllt sein. Am 1. Jänner 2021 trat zudem das Gesetzespaket "Hass im Netz" in Kraft.
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In eigener Sache
Die BezirksRundSchau Freistadt hat einen erfolgreichen Facebook-Auftritt mit mehr als 10.000 Followern. Auch dort kommt es unter unseren tagesaktuellen Postings immer wieder zu grenzwertigen Kommentaren – vor allem, wenn es um heikle Themen wie Migration oder Asyl geht. Wir löschen grundsätzlich keine Kommentare. Nur dann, wenn sie verletzend, beleidigend, ehrenrührig oder verleumdend sind, bitten wir die Absender, ihre Posting zu entfernen – auch um sie selbst vor rechtlichen Folgen zu schützen. Erst wenn sie dieser Bitte nicht nachkommen, legen wir Hand an.




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