Gebäudedaten-Ermittlung geht in die Endphase

Die Gebäudedaten werden neu erhoben. Aufgrund des aktuellen Bestandes werden dann neue Gebühren errechnet | Foto: Friessnegg
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BEZIRK (fri). Sechs Gemeinden – Albeck, Gnesau, Glanegg, Ossiach, St. Urban, Steuerberg – waren in das Pilotprojekt, wie Bezirkshauptmann Dietmar Stückler erklärt, involviert. Grund dafür war, dass viele Hausbesitzer in den letzten Jahren Veränderungen an Gebäuden vorgenommen haben. Dabei wurden Wohnflächen vergrößert, was wiederum höhere Wasser- und Kanalgebühren sowie höhere Grundsteuerabgaben nach sich zieht.


Nichts zu befürchten

In Albeck seien die Erhebungen bereits abgeschlossen, in Steuerberg und Gnesau sei man kanpp davor. Nun würde man die aktuellen Daten auswerten. "Wer immer alles richtig gemeldet hat, hat nichts zu befürchten", nimmt Stückler den Ermittlungen den Schrecken.

Meldung erstatten

"Wenn jemand sein Dachgeschoss oder den Keller ausgebaut hat, dann ist das selbstverständlich zu melden, da sich dadurch der Einheitwert ändert. Wir sind allerdings während der Überprüfungen draufgekommen, dass es immer wieder 'schwarze Schafe' gibt, die bauliche Veränderungen stillschweigend vorgenommen haben. Die zusätzlichen Kosten für Wasser und Kanal trägt damit die Allgemeinheit, da die Kosten anteilsmäßig berechnet werden. Das ist natürlich nicht fair und soll mit diesen Erhebungen geändert werden. Auch der Versicherung sind bauliche Veränderungen zu melden."

10 Prozent-Grenze

Sollte sich der Einheitswert um weniger als 10% verändert haben, wird kein neuer Einheitswertbescheid ausgestellt. "Die Ermittlung des Einheitswertes sowie die neue Vorschreibung übernimmt das zuständige Finanzamt", weiß der Bezirkshauptmann. "Wasser- und Kanalvorschreibungen kommen dann von der jeweiligen Gemeinde. Bis zu fünf Jahren können nachgezahlt werden."


Zutritt gewähren

"All jenen Hausbeitzern in den betroffenen Gemeinden, die noch keinen Besuch von den Prüfern hatten, sei gesagt, dass diesen Zutritt ins Haus gewährt werden muss", hofft Stückler weiterhin auf die Kooperation der Bevölkerung. "Bisher hatten wir kaum Probleme und die Prüfer wurden in die Häuser gelassen. Es ist auch im Gesetz verankert, dass die Hausbesitzer den Kontrollorganen ihr Haus öffnen müssen. Sonst könnten im schlimmsten Fall sogar verwaltungsrechtliche Strafverfahren eingeleitet werden. Das muss nicht sein."

Zur Sache

Nach der Erhebung der Daten über eventuelle Zu-, Um-, Ausbauten oder wertsteigernde Sanierungen werden für die Gebäude neue Einheitswertbescheide ausgefertigt. Zuständig dafür ist das jeweilige Finanzamt.

Gebäude, deren Einheitswert sich um nicht mehr als 10 Prozent verändert hat, erhalten keinen neuen Einheitswertbescheid.

Die Verwaltungsgemeinschaft Feldkirchen (Grundsteuer) bzw. die zuständige Gemeinde (Wasser-, Kanalgebühren) stellt dann die neuen Abgabenbescheide aus.

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