Schock nach Obduktion
Kater in Niederneukirchen verhungert

- Eine selbst konstruierte Falle aus Betonblöcken und einer Holzverschalung in unmittelbarer Umgebung des Fundorts der toten Katze.
- hochgeladen von Lisa-Maria Auer
Laut dem nun vorliegenden Obduktionsergebnis ist ein Kater in Niederneukirchen verhungert. Spaziergänger haben den jungen Freigänger, der laut Bericht erst wenige Tage davor gestorben war, gemeldet. Sein Schwanz war mit einem Klebeband umwickelt.
NIEDERNEUKIRCHEN. Mitte Dezember 2023 haben zwei Spaziergänger einen verendeten Kater in der Gemeinde Niederneukirchen gefunden und den Vorfall dem dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) gemeldet.
Besonders auffällig: Im unmittelbaren Umkreis der Fundstelle befanden sich eine Futterstelle, ein Dutzend teilweise selbst angefertigte Lebendfangfallen (Betonrohr-, Holzkipp-, Kasten- und Kofferfallen), ein Luderplatz zum Auslegen von Tierkadavern, um Beutegreifer anzulocken, ein künstlich angelegter Fuchsbau und Hochstände.
Obduktion an Vetmeduni Wien
Der Leichnam des Katers wurde zur Obduktion an das pathologische Institut der Vetmeduni Wien übergeben. Unerklärlich waren vor allem der mit Klebeband umwickelte Schwanz des Tieres und die Tatsache, dass der Kater inmitten eines Gebietes von Lebendfangfallen, die jagdrechtlich täglich kontrolliert werden müssten, so lange gelegen ist.
Laut dem nun vorliegenden Obduktionsergebnis ist die Todesursache des jungen unkastrierten Katers, der nicht gechippt war, auf eine Kombination von fehlender Nahrungsaufnahme und Lungenentzündung zurückzuführen.
„Verhungern ist hochgradig auffällig“
Professor Rudolf Winkelmayer, pensionierter Amtstierarzt und Initiator des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz, dazu: „Nach meiner Erfahrung ist das Verhungern einer Katze äußerst selten und somit hochgradig auffällig. Eine Freigängerkatze verhungert nicht und wenn sie krankheitsbedingt keine Nahrung aufnimmt, stirbt sie früher an der Krankheit als am Verhungern. Für mich ist es daher naheliegend, dass der arme Kater in einer Falle verhungert ist. Es ist auch nicht auszuschließen, dass der tote Kater, der vom Hochstand aus gut sichtbar war, als Köder für anderes Wild verwendet wurde“, so der pensionierte Amtstierarzt.

- Foto: VGT.at
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Verbot für Fallenjagd
Georg Prinz vom VGT stellt fest: „Die Umstände dieses Falls in Niederneukirchen geben einmal mehr Anlass, die Dringlichkeit eines Verbots der Fallenjagd aufzuzeigen. Ob nun Wildtiere (darunter auch geschützte Tierarten) oder Hauskatzen und Hunde in derartigen Lebendfangfallen (egal ob absichtlich oder nicht) gefangen werden, das Leid- und Schmerzempfinden, der Stress, die Todesangst und das unvorstellbar qualvolle Verhungern oder Erfrieren sind bei allen Individuen gleich und nicht länger duldbar. Mit dem Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz fordert der VGT vehement ein Ende der Fallenjagd und ein Verbot der Tötung von Haustieren.“
Unterstützungserklärungen unterschreiben
Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz, das eine Jagdreform auf Basis von Tierschutz und Ökologie fordert, können auf jedem Gemeindeamt oder online vgt.at/Bundesjagdgesetz abgegeben werden.
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