Botox für ein schönes Lächeln – Aber darf der Zahnarzt helfen?

- hochgeladen von Emil Neder
Heutzutage ist die Bedeutung und Wichtigkeit von einem schönen, faltenfreien Gesicht mit einem strahlend-weißen Lächeln schon so sehr angewachsen, dass viele Menschen auf sogenannte “Schönheitseingriffe” setzen. Zahnärzte können natürlich mit dem Bleichen der Zähne aushelfen, aber es kommt schon mal vor, dass so mancher Patient doch ein bisschen mehr Hilfe beantragt. Weiβe Zähne sind ja wunderschön, aber das Gesamtbild des Gesichtes kann für einige schon durch das kleinste Fältchen zerstört werden. Daher ist die Frage nach Unterspritzungen mit Hyaluronsäure oder Botox-Injektionen schon recht vielen Zahnärzten gut bekannt. Eine weitere, überaus wichtige Frage, die sich viele aber nicht stellen ist ob denn ein Zahnarzt überhaupt solche Unterspritzungen vornehmen darf. Na dann begeben wir uns doch einfach mal auf die Suche nach einer Antwort.
Darf ein Zahnarzt Botox oder Hyaluronsäure verabreichen?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat diese Frage durch ein Schreiben ganz klar beantwortet und ausdrücklich verordnet, dass Unterspritzungen mit Botox (Botulinumtoxin) und mit Hyaluronsäure (oder anderen sogenannten “Fillern”) für kosmetische und ästhetische Zwecke durch Zahnärzte verboten sind. Um genau zu sein, verwies das Schreiben des Ministeriums auf § 4 des Zahnärztegesetzes (ZÄG), welches klarstellt, dass Botox und ähnliche Substanzen nur für zahnärztliche Behandlungen von Erkrankungen der Zähne, des Mundes und der Kiefer verwendet werden können. Bezüglich Eingriffe rein ästhetischer Natur, erlässt das ZÄG, dass diese nur auf die Zähne selbst beschränkt sein müssen, was den Einsatz von Botox für Prozeduren wie zum Beispiel Mund- und Lippenaufspritzungen oder sonstige Faltenunterspritzungen für Zahnärzte unzulässig macht.
Gibt es Ausnahmen für den Einsatz von Botox oder Hyaluronsäure durch einen Zahnarzt?
Wie in jedem anderen Aspekt des Lebens bestehen auch beim Einsatz von Botox durch Zahnärzte gewisse Ausnahmen. Zum Beispiel, sollte ein ausgebildeter Zahnarzt auch ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie oder ein Allgemeinmediziner oder ein Facharzt eines anderen Faches sein, so könnte er, rechtlich gesehen, problemlos Botox verabreichen. In so einem Fall muss der betroffene Zahnarzt zusätzlich zu eine Eintragung in die Zahnärzteliste auch eine Eintragung in der generellen Ärzteliste haben und auch eine entsprechende Ausbildung laut des Gesetzes über die Durchführungen von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG) nachweisen können.
Ist das unzulässige Verbreichen von Botox strafbar?
Kurz gesagt: ja. Sollte ein Arzt gegen die im ÄsthOpG enthaltenen Anordnungen und Verbote verstoßen, so kann eine Geldstrafe von bis zu € 15.000 fällig werden. In besonders schweren Fällen, in denen das Leben des Patienten potenziell gefährdet werden könnte, oder bei Wiederholungsverstößen, kann eine noch höhere Geldstrafe von bis zu € 15.000 fällig werden. Außerdem laufen Ärzte in solchen Situationen Gefahr strafrechtlich verurteilt zu werden und deswegen ihre Berufsberechtigung als Mediziner zu verlieren.
Wieviel kosten Botox Injektionen?
Falls man nun einen ausgebildeten Mediziner findet, der legal Botox verabreichen kann, sollte man als Patient mit recht hohen Kosten rechnen, die generell nicht von Krankenversicherungen getragen werden. Einige der am häufigsten vorgenommenen Botox-Prozeduren schließen die folgenden 3 mit ein:
• Zornesfalte: € 220 – 290
• Stirnfalten: €280 - 380
• Krähenfüße: €280 - 380
Ob nun mit oder ohne Botox, wir von DentalAce raten Ihnen jeden Tag das Zähneputzen nicht zu vergessen um auch weiterhin mit einem gesunden Lächeln punkten zu können!
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