Vorsicht bei Kündigungsfrist
ÖGB: Verbesserte Regelungen sollen teils umgangen werden

Michaela Feichtenschlager ist Regionalsekretärin der ÖGB. | Foto: ÖGB-Braunau
  • Michaela Feichtenschlager ist Regionalsekretärin der ÖGB.
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Der Österreichische Gewerkschaftsbund rät bei neuen Arbeitsverträgen zu Vorsicht: Betriebe sollen zum Teil versuchen, verbesserte Neuregelungen zu umgehen.

OÖ, BEZIRK BRAUNAU. Dass eine langjährige Forderung der Österreichischen Gewerkschaft endlich erfüllt wurde, ist eine erfreuliche Entwicklung für ÖGB-Regionalsekretärin Michaela Feichtenschlager: „Endlich haben Arbeiter die gleichen Rechte bei einer Kündigung wie Angestellte“. Die Neuregelung bringt deutliche Verbesserungen: Kündigungsfristen verlängern sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Teil erheblich. Doch manche Arbeitgeber versuchen laut ÖGB über Einzelvereinbarungen Teile der Regelungen zu umgehen.

Vorsicht bei neuen Arbeitsverträgen

„Es ist grundsätzlich sinnvoll, sich bei der Gewerkschaft zu informieren, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht. Wir raten ArbeiterInnen aber auch zur Vorsicht, wenn der Arbeitgeber plötzlich einen neuen Arbeitsvertrag vorlegt. Weil der Dienstgeber nur mehr viermal pro Jahr kündigen kann, versuchen nämlich viele Firmen, mit neuen Arbeitsverträgen diese Regelung zu umgehen“, berichtet Feichtenschlager aus der Beratungspraxis.

Arbeitnehmer haben kürzere Fristen

Hatte der Dienstgeber früher in vielen Branchen nur 14 Tage Kündigungsfrist einzuhalten, so verlängert sich diese nun auf bis zu fünf Monate. Auch kann nur mehr zum Quartalsende gekündigt werden. Arbeitnehmer brauchen sich nur an einen Monat Kündigungsfrist zu halten. Sie können ihre Kündigung zum Monatsletzten aussprechen. Ausgenommen hiervon sind nur Saisonbetriebe.

„Erkundigen Sie sich, bevor Sie etwas unterschreiben“, meint Feichtenschlager. Der ÖGB bietet seinen Mitgliedern persönliche, kostenlose Beratung an.

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