Urteil des Oberlandesgerichts
Land OÖ muss Braunaus Ex-Bezirkshauptmann Wojak gut 134.000 Euro Rechtskosten ersetzen

- Georg Wojak war Bezirkshauptmann in Braunau und wehrte sich gerichtlich gegen die Vorwürfe, die zu seiner Absetzung geführt hatten. Für die dadurch entstandenen Anwaltskosten bekam er nun vom Oberlandesgericht Linz Kostenersatz zugesprochen.
- Foto: BH Braunau
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Georg Wojak war 2019 als Bezirkshauptmann von Braunau durch Landeshauptmann Thomas Stelzer abberufen worden. Von den ursprünglich fast 1.200 Anzeigepunkten des Landes wegen angeblicher Verfehlungen Wojaks in seiner Funktion als Bezirkshauptmann blieben allerdings schlussendlich nur zwei Schuldsprüche wegen Untreue übrig. Vor diesem Hintergrund hat das Oberlandesgericht Linz das Land OÖ nun zur Übernahme von 134.168,06 Euro Anwaltskosten inklusive vier Prozent Zinsen seit 23. Oktober 2022 verurteilt.
BRAUNAU. Wojak hatte das Land OÖ geklagt, weil es sich geweigert hatte, ihm die Kosten für seine Verteidigung gegenüber den Vorwürfen, die zu seiner Absetzung geführt hatten, zu ersetzen. Der ehemalige Braunauer Bezirkshauptmann machte insgesamt mehr als 600.000 Euro vor Gericht geltend. Er berief sich dabei auf einen Passus in einer Vereinbarung mit dem Land OÖ.
"Kommt es zu keiner wesentlichen strafgerichtlichen Verurteilung, erfolgt ein Ersatz der notwendigen anwaltlichen Vertretungs- und Verteidigungskosten ..."
Obwohl Wojak von den insgesamt fast 1.200 Anzeigepunkten nur in zwei wegen des Vergehens der Untreue unter Ausnützung seiner Funktion als Bezirkshauptmann schuldig gesprochen wurde, weigerte sich das Land OÖ, einen Kostenersatz zu zahlen. Begründung: Dass Wojak aus Verfügungsmittel der Behörde Verwaltungsstrafen bezahlt hatte, konterkariere die Arbeit der Behörde und sei deshalb schwerwiegend. Das sah das Oberlandesgericht Linz anders, zumal der Schaden für das Land Oberösterreich gerade einmal 150 Euro ausgemacht hatte, die von Wojak zurückgezahlt wurden.
Mehr als 600.000 Euro gefordert
Das Land begründete seine Weigerung, die Kosten zu ersetzen, mit zwei weiteren Argumenten. Erstens seien Wojak bis dahin gar keine Kosten entstanden, weil dieser sich mit seinem Anwalt auf eine Stundung der Kosten bis zu einer Entscheidung geeinigt hatte. Zweitens seien die geltend gemachten Kosten viel zu hoch, weil sie nicht auf dem standardisierten Rechtsanwaltstarif, sondern auf den Honorarsätzen des von Wojak engagierten Top-Anwalts basierten
Vor diesem Hintergrund sah das Oberlandesgericht Linz denn auch nur einen Teil der Kostenersatzforderungen Wojaks als nachvollziehbar an. Es wies Forderungen von gut 470.000 Euro gegenüber dem Land OÖ ab, verurteilte dieses jedoch zur Zahlung von 134.168,06 Euro inklusive vier Prozent Zinsen seit 23. Oktober 2022 an Wojak. Und zwar "im Gehaltswege" – heißt: Von dann rund 147.000 Euro dürften noch die entsprechenden Lohnabgaben wegfallen.
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