Hitler-Haus: Verfassungsgerichtshof entscheidet in den nächsten Wochen
WIEN, BRAUNAU. Im Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist heute Donnerstag die Enteignung des Hitler-Geburtshauses in Braunau verhandelt worden. Die ehemalige Besitzerin, Gerlinde P., hatte das eigens dafür geschaffene Gesetz angefochten.
Die Antragstellerin erschien in der öffentlichen Verhandlung – wegen gesundheitlicher Gründe – nicht persönlich. Sie ließ sich durch ihren Rechtsanwalt Gerhard Lebitsch vertreten. Dieser brachte die Gründe seiner Mandatin vor, weshalb sie die Enteignung als verfassungswidrig ansieht.
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger kündigte an, die Entscheidung des Gerichts werde schriftlich oder mündlich erfolgen und sei in den nächsten Wochen zu erwarten.
Vorgeschichte
Das Geburtshaus Adolf Hitlers wurde zuletzt als Tagesheimstätte der Lebenshilfe OÖ genutzt. Diese zog 2011 aus, nachdem die Eigentümerin mit notwendigen, barrierefreien Umbauarbeiten nicht einverstanden war. Seitdem steht das Haus leer.
Das Innenministerium beschloss die Enteignung, da man „nur so eine Nutzung des Gebäudes im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen könne“. Das Gesetz zur Enteignung trat am 14. Jänner 2017 in Kraft. Das Ministerium plant, das Haus zu sanieren und für eine soziale Nutzung – erneut durch die Lebenshilfe – zu verwenden.
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